Arbeitsgericht Rosenheim

Das Arbeitsgericht Rosenheim ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und eines von elf Arbeitsgerichten im Freistaat Bayern.

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des ArbG Rosenheim erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Rosenheim auf folgende Landkreise:

Sitz und Gerichtsgebäude

Sitz des Gerichts ist Rosenheim. Das Gericht befindet sich in 83022 Rosenheim, Rathausstraße 23.

Eine Außenkammer befindet sich in Traunstein. Deren Zuständigkeit erstreckt sich innerhalb des Gerichtsbezirks auf die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein.

Instanzenzug

Rechtsmittelgericht für das Arbeitsgericht Rosenheim ist das Landesarbeitsgericht München.

Siehe auch

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