Arbeitsgericht Neuruppin
Das Arbeitsgericht Neuruppin ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bezirk des in Berlin angesiedelten Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin-Brandenburg und eines der vier brandenburgischen Arbeitsgerichte.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg seit 1. Januar 2023
mit Außenstelle Eberswalde |
Der Sitz des Gerichts befindet sich in der Karl-Liebknecht-Straße 28 in Neuruppin.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz.[1] Seit 1. Januar 2023 gehört der zuvor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel zugeordnete Landkreis Havelland ebenfalls zum Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Neuruppin.[2]
Gebäude
Das Arbeitsgericht Neuruppin ist Teil des Justizzentrums Neuruppin. Wie auch das Landgericht Neuruppin und die Staatsanwaltschaft Neuruppin wurde das Arbeitsgericht in Gebäuden der ehemaligen preußischen Königstorkaserne untergebracht. Dieser Ende des 19. Jahrhunderts errichteter und unter Denkmalschutz stehender Gebäudekomplex diente zunächst deutschem, nach dem Zweiten Weltkrieg dann sowjetischen Militär. Nach dem Abzug der Sowjetarmee begann der Umbau zum Justizzentrum, der im Mai 2008 abgeschlossen wurde. Das Arbeitsgericht Neuruppin bezog bereits im Jahr 2004 ein Gebäude im Justizzentrum.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Neuruppin unmittelbar übergeordnet ist als zuständiges Landesarbeitsgericht (LAG) das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin. Diesem übergeordnet ist das Bundesarbeitsgericht (BAG). Bis zum 31. Dezember 2006 war das Landesarbeitsgericht Brandenburg mit Sitz in Potsdam das zuständige Landesarbeitsgericht.
Weblinks
- Internetpräsenz des Arbeitsgerichts Neuruppin. Abgerufen am 10. April 2021.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neuruppin. Abgerufen am 10. April 2021.
Einzelnachweise
- § 2 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in der Fassung vom 19. Dezember 2011.
- § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur vom 8. Juni 2021.