Arbeitsgericht Marburg

Das Arbeitsgericht Marburg war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und eines der ehemals zwölf hessischen Arbeitsgerichte.

Gerichtsgebäude

Geschichte

1926 wurde das Arbeitsgericht Marburg als Teil des Amtsgerichtes Marburg eingerichtet. Seit 1953 war es ein eigenständiges Gericht.

Das Arbeitsgericht Marburg wurde zum 31. Dezember 2011 geschlossen. Ab dem 1. Januar 2012 ist das Arbeitsgericht Gießen für die ehemals Marburger Fälle zuständig.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hatte seinen Sitz in Marburg.

Es war örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Biedenkopf, Frankenberg (Eder), Kirchhain, Marburg und Schwalmstadt[1].

Gebäude und Größe

Die Postanschrift lautete Gutenbergstraße 29a, 35037 Marburg.

Das Arbeitsgericht Marburg verfügte über zwei Kammern.

Im Gerichtsgebäude finden regelmäßig Ausstellungen des Kunstforums Arbeitsgericht Marburg statt[2].

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Marburg war das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2005, S. 244
  2. Kunstforum Arbeitsgericht Marburg

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