Arbeitsgericht Limburg
Das Arbeitsgericht Limburg war eines von ehemals zwölf hessischen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Geschichte
1926 wurde das Arbeitsgericht Limburg als Teil des Amtsgerichts Limburg eingerichtet. Ab 1953 war es ein eigenständiges Gericht.
Das Arbeitsgericht Limburg wurde zum 31. Dezember 2011 geschlossen. Seit dem 1. Januar 2012 ist das Arbeitsgericht Wiesbaden für die Fälle des ehemaligen Limburger Gerichtsbezirks zuständig.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz im mittelhessischen Limburg an der Lahn in der Straße Schiede 14.
Das Arbeitsgericht Limburg war örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Limburg und Weilburg.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergab sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Limburg waren das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2005, S. 244