Arbeitsgericht Jena

Das Arbeitsgericht Jena, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, war eines von sechs thüringischen Arbeitsgerichten. Es wurde zum 1. Januar 2014 mit dem Arbeitsgericht Gera mit Sitz in Gera zusammengelegt.[1] Grund war eine Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ThürAGArbGG)[2] durch das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012[3], durch das auch das Eisenacher mit dem Suhler und dem Erfurter Arbeitsgericht fusioniert wurde. Das Gebäude wird derzeit von der Jugendstation Jena, einer Einrichtung der Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt, weiter genutzt.[4]

Justizzentrum in Jena

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hatte seinen Sitz in Jena in der August-Bebel-Str. 3 und war unter seinem Direktor Thomas Hanke örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Jena, dem Saale-Holzland-Kreis und dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zuständig, wobei sich seine sachliche Zuständigkeit aus dem Arbeitsgerichtsgesetz ergab.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Jena war das Thüringer Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Lutz Prager: 2013 letztes Jahr für das Arbeitsgericht Jena, in: Ostthüringer Zeitung, 25. Januar 2013. Abgerufen am 16. September 2013.
  2. ThürAGArbGG §2. Abgerufen am 24. Juni 2017.
  3. GVBl. 2013, S. 333
  4. Lutz Prager: Jugendstation von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendämtern in Jena zieht Bilanz. In: Ostthüringer Zeitung. 9. April 2013, abgerufen am 17. Februar 2024.

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