Arbeitsgericht Gera

Das Arbeitsgericht Gera, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der vier thüringischen Arbeitsgerichte. Es wurde zum 1. Januar 2014 mit dem Arbeitsgericht Jena mit Sitz in Gera zusammengelegt.[1]

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Gera im Justizzentrum Gera in der Rudolf-Diener-Straße 1, wo sich auch das Amts-, das Landes- und das Verwaltungsgericht befinden.

Das Arbeitsgericht Gera ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Gera, dem Landkreis Altenburger Land, dem Landkreis Greiz und dem Saale-Orla-Kreis zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Gera sind das Thüringer Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Lutz Prager: 2013 letztes Jahr für das Arbeitsgericht Jena, in: Ostthüringer Zeitung, 25. Januar 2013. Abgerufen am 16. September 2013.

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