Arbeitsgericht Gera
Das Arbeitsgericht Gera, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der vier thüringischen Arbeitsgerichte. Es wurde zum 1. Januar 2014 mit dem Arbeitsgericht Jena mit Sitz in Gera zusammengelegt.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Gera im Justizzentrum Gera in der Rudolf-Diener-Straße 1, wo sich auch das Amts-, das Landes- und das Verwaltungsgericht befinden.
Das Arbeitsgericht Gera ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Gera, dem Landkreis Altenburger Land, dem Landkreis Greiz und dem Saale-Orla-Kreis zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Gera sind das Thüringer Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Einzelnachweise
- Lutz Prager: 2013 letztes Jahr für das Arbeitsgericht Jena, in: Ostthüringer Zeitung, 25. Januar 2013. Abgerufen am 16. September 2013.
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