Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)
Das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der vier brandenburgischen Arbeitsgerichte.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg seit 1. Januar 2023
mit Außenstelle Eberswalde |
Das Gericht hat seinen Sitz in Frankfurt (Oder) in der Gartenstraße 3.
Das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) ist für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Frankfurt (Oder), dem Landkreis Märkisch-Oderland und dem Landkreis Oder-Spree zuständig.[1] Mit der Aufhebung des Arbeitsgerichts Eberswalde zum 31. Dezember 2022 wurde der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) um die Landkreise Barnim und Uckermark vergrößert.[2] Für diesen Teil des Gerichtsbezirks nehmen allerdings die auswärtigen Kammern des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) in Eberswalde die Geschäfte wahr.[3]
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) sind das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Bis zum 31. Dezember 2006 war das Landesarbeitsgericht Brandenburg mit Sitz in Potsdam das zuständige Landesarbeitsgericht.
Weblinks
- Internetpräsenz des Arbeitsgericht Frankfurt (Oder). Abgerufen am 27. Februar 2021.
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder). Abgerufen am 27. Februar 2021.
Einzelnachweise
- § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in der Fassung vom 19. Dezember 2011.
- § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur vom 8. Juni 2021.
- § 4 des Gesetzes zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur vom 8. Juni 2021.