Arbeitsgericht Bautzen

Das Arbeitsgericht Bautzen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der fünf sächsischen Arbeitsgerichte.

Sitz des Arbeitsgerichts im Gerichtsgebäude an der Lessingstraße

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Bautzen in der Lessingstraße 7. Es unterhält Außenkammern in Görlitz.

Das Arbeitsgericht Bautzen ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Landkreis Görlitz und dem Landkreis Bautzen zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Bautzen sind das Sächsische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Geschichte

In der DDR bestanden keine gesonderten Arbeitsgerichte. Arbeitsrechtliche Verfahren wurden von den Konfliktkommissionen und den Kreis- und Bezirksgerichten verhandelt. Nach der Wende wurde das Land Sachsen wieder eingerichtet. Der sächsische Landtag beschloss am 12. Juni 1992 mit dem Sächsischen Gerichtsorganisationsgesetz[1] die Aufhebung der Kreis- und Bezirksgerichte und die Einrichtung der Arbeitsgerichte, darunter des Arbeitsgerichtes Bautzen. Das Arbeitsgericht Bautzen war für die damaligen Kreise Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda, Kamenz, Löbau, Görlitz, Niesky, Weißwasser und Zittau sowie für die Kreisfreie Stadt Görlitz zuständig. In Görlitz wurden Außenkammern des Arbeitsgerichts Bautzen errichtet. Diese waren für die Landkreise Görlitz, Niesky, Weißwasser und Zittau sowie für die Kreisfreie Stadt Görlitz zuständig.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Artikel 2 (Gerichte für Arbeitssachen), § 1 (Errichtung des Landesarbeitsgerichts und der Arbeitsgerichte) des Gesetzes über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen (Sächsisches Gerichtsorganisationsgesetz - SächsGerOrgG) vom 30. Juni 1992; Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22 vom 1. Juli 1992, S. 287

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