Arbeitnehmerentgelt
Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in
- Nettolöhne und -gehälter
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer
aufteilen lassen, und aus den
- Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber.4
Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote.
Arbeitnehmerentgelt, Löhne und Gehälter der Inländerinnen und Inländer 2016–2019
Das Arbeitnehmerentgelt umfasst neben den Bruttolöhnen und -gehältern auch die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Lohnsteuer. Im Jahr 2019 entfielen 18 % des Arbeitnehmerentgelts auf die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und 27 % auf die Abzüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich etwa je zur Hälfte aus Sozialabgaben und Lohnsteuer zusammensetzten. In gesamtwirtschaftlicher Betrachtung blieben 2019 vom Arbeitnehmerentgelt etwa 55 % als Nettolöhne und -gehälter bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Jahr 1991 waren es noch knapp 58 %.[1]
Arbeitnehmerentgelt, Löhne und Gehälter der Inländerinnen und Inländer – in Milliarden Euro | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
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Arbeitnehmerentgelt der Inländer/-innen | 1625,1 | 1694,7 |
1771,8 |
1845,9 | |
— | Sozialbeiträge der Arbeitgeber | 287,7 |
300,7 |
310,5 |
324,3 |
= | Bruttolöhne und -gehälter | 1337,4 | 1394,1 |
1461,3 |
1521,6 |
— | Sozialbeiträge der Arbeitnehmer/-innen | 225,8 |
237,0 |
247,7 |
251,5 |
— | Lohnsteuer der Arbeitnehmer/-innen | 215,3 |
225,4 |
238,4 |
249,8 |
= | Nettolöhne und -gehälter | 896,3 |
931,6 |
975,2 |
1020,3 |
Vergleich zum Bruttonationaleinkommen
In der Abbildung ist das Bruttonationaleinkommen (BNE) gleich 100 % gesetzt. Die vier unteren Größen in der Abbildung Nettolöhne und -gehälter (dunkelblau), Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (blau gekachelt) und der Arbeitgeber (gelblich gekachelt) sowie die Lohnsteuer (schwarz gekachelt) stellen das Arbeitnehmerentgelt dar.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Tanja Mucha: Die Verteilungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts. In: Website https://www.bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung, 10. März 2021, abgerufen am 5. Februar 2024.