Anlegestelle
Eine Anlegestelle ist ein Bereich des Ufers eines Gewässers, der zum Anlegen von Wasserfahrzeugen vorgesehen ist.[1] Dazu werden häufig Vorbereitungen unterschiedlicher Art getroffen, wie Rodung, Uferbefestigung, Abzäunung, Bauwerke an Land und im Wasser, Poller oder Ringe zum Festmachen. Im Unterschied zu einem Hafen liegt die Anlegestelle mehr oder weniger offen zum Gewässer, ohne besondere Abgrenzung oder Schutz.
Je nach Nutzungsart und Eignung für verschiedene Wasserfahrzeuge werden Anlegestellen unterschiedlich bezeichnet:
Einfache Anlegestellen
- Bootssteg
- Lände
- Floßlände
- Schifflände (Begriffsklärung)
- Schiffländte (Begriffsklärung)
Mehrfach-Anlegestellen
Anlegestellen für größere Schiffe
- Schiffsanleger
- am Rhein gebräuchlich: Schiffslandebrücke
- Schwimmanleger
- Schiffbrücke (Hafenanlage)
- Seebrücke
Einzelnachweise
- Anlegestelle. In: Bundesanstalt für Wasserbau. Abgerufen am 1. Juli 2023.
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