Anker-Record
Anker–Record[1] auch: Anker-Rekord,[2] war eine Anfang des 20. Jahrhunderts genutzte Schutzmarke für Schallplatten (Schellackplatten).[1]
Der auf den Platten aufgebrachte Aufkleber enthielt zeitweilig einen stilisierten Anker als Logo sowie Angaben zum Musikstück, den Namen der Interpretin sowie die fortlaufende Seriennummer des Titels.[1]
Geschichte
Das Anker-Schutzmarke wurde anfangs von der Firma F. Adolf Richter & Co. in Rudolstadt in Thüringen genutzt. Die Tonaufzeichnungen erfolgten bis 1906 durch die in Berlin ansässige National Phonogramm GmbH.[1]
Ebenfalls in Berlin, wo auch die Master geschnitten wurden, erfolgte ab Dezember 1907 die Produktion der mutmaßlich im Anker Tonaufnahme-Studio aufgenommenen Musikstücke durch die Anker Phonogramm Gesellschaft, die auch den Verkauf der Tonträger händelte.[1]
Später wurden die „Anker Rekord-Schallplatten“ wie auch die durch Deutsches Reichspatent (D.R.P.) geschützten „Anker-Resonanz-Sprechapparate“[3] gemeinsam mit Produkten der ehemaligen Mitbewerberin Kalliope ausschließlich über die Berliner Firma Menzenhauer & Schmidt, Inhaber Henry Langfeld, fabriziert und verkauft.[2]
Hörbeispiele
Weblinks
Einzelnachweise
- Rainer E. Lotz: Black people. Entertainers of African descent in Europe, and Germany (englisch), Aufsatzsammlung mit Illustrationen, Medienkombination aus Buch und CD, Bonn: Lotz, ISBN 978-3-9803461-8-4 und ISBN 3-9803461-8-8, S. 228; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
- illustrierte Anzeige aus dem Fachblatt Zeitschrift für Instrumentenbauer von 1922
- Patent DE235727C: Resonanzschalltrichter zur Aufnahme und Wiedergabe von Lauten und Tönen. Angemeldet am 30. August 1908, veröffentlicht am 20. Juni 1911, Erfinder: Auguste Neumann (Anker-Patent).