Andorranische Staatsbürgerschaft
Die Andorranische Staatsbürgerschaft folgt dem Prinzip von jus sanguinis.
Anforderungen & Qualifikationen
Durch Abstammung
Alle Kinder von andorranischen Staatsbürgern haben ein Recht auf die andorranische Staatsbürgerschaft unabhängig von dem Ort der Geburt.
Durch Geburt
Sofern das Kind in Andorra geboren wurde und mindestens ein Elternteil auch in Andorra geboren wurde, oder bereits 10 Jahre dort gelebt hat, sowie eine permanente Aufenthaltsgenehmigung besitzt, hat es ein Recht auf die andorranische Staatsbürgerschaft.
Durch Einbürgerung
Die andorranische Staatsbürgerschaft ist verhältnismäßig schwer zu erhalten. Der Einzubürgernde muss seit mindestens 10 Jahren in Andorra leben und einen Großteil seiner Ausbildungszeit in Andorra verbracht haben. Sofern der Einzubürgernde seine Ausbildung im Ausland erhalten hat, erhöht sich der Zeitraum auf 20 Jahre. Des Weiteren muss der Einzubürgernde beweisen können, dass er sich gut in die andorranische Gemeinschaft integriert hat. Auch muss derjenige seine anderen Staatsbürgerschaften abgegeben, bevor er die andorranische annimmt.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Das andorranische Gesetz verbietet die doppelte Staatsbürgerschaft strikt.[1]
Verlust der Staatsbürgerschaft
Da das andorranische Gesetz die doppelte Staatsbürgerschaft verbietet, verliert man die andorranische automatisch, sofern man die eines anderen Landes annimmt.
Visafreiheit
Andorranische Staatsbürger können sich frei im Schengen-Raum aufhalten.
Einzelnachweise
- Ministerio de Justicia. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 11. Februar 2021; abgerufen am 2. April 2020 (spanisch). Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.