Amtsgericht Wernigerode

Das Amtsgericht Wernigerode ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es gehört zum Bezirk des Landgerichts Magdeburg und des Oberlandesgerichts Naumburg.

Amtsgericht Wernigerode

Sitz des Gerichts ist Wernigerode. Es befindet sich an der Adresse Rudolf-Breitscheid-Straße 8.

Geschichte

In Preußen bestand seit 1849 das Appellationsgericht Halberstadt und diesem nachgelagert das Kreisgericht Halberstadt. Dem Kreisgericht Halberstadt hingegen war eine Gerichtsdeputation in Wernigerode angeschlossen. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese aufgehoben und durch Land- und Amtsgerichte ersetzt. Das königlich-preußische Amtsgericht Wernigerode wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 8 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Halberstadt gebildet. Der Sitz des Gerichts war Wernigerode. Der Amtsgerichtsbezirk bestand aus dem Kreis Wernigerode und dem Amt Elbingerode aus dem Kreis Zellerfeld.[1]

1888 waren am Gericht 3 Richter tätig, es war damit ein mittelgroßes Gericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Elbingerode abgehalten.[2]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Landgerichts Halberstadt 1945 in der SBZ aufgehoben[3] und das Amtsgericht Wernigerode wurde dem Landgericht Magdeburg zugeordnet. 1952 wurde das Amtsgericht Wernigerode aufgehoben und an seiner Stelle das Kreisgericht Wernigerode geschaffen. Dieses war für den Kreis Wernigerode zuständig und dem Bezirksgericht Magdeburg nachgeordnet. Nach der Wende wurde das Amtsgericht Wernigerode 1992 neu eingerichtet.

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude wurde 1893 im Stil der Neorenaissance gebaut. Der verputzte Bau verfügt über eine Eckquaderung, die Fenstergewände sind aus Sandstein gefertigt. Das Portal ist in einer kleinen Vorhalle untergebracht. Seitlich versetzt zum Eingang steht ein kleiner, mit einer geschweiften Haube bekrönter Standerker, der als Treppenhaus dient.

Um die Wende zum 21. Jahrhundert entstand auf der Rückseite ein moderner Anbau.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 472 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 451 f. online
  3. Erste Verordnung über die Neuordnung des Gerichtswesens in der Provinz Sachsen vom 25. Oktober 1945

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