Amtsgericht Weißenhorn

Das Amtsgericht Weißenhorn war ein von 1879 bis 1970 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Weißenhorn.

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Weißenhorn errichtet, dessen Sprengel aus den Orten

Nächsthöhere Instanz war das Landgericht Memmingen. Am 1. April 1898 erweiterte sich der Amtsgerichtsbezirk Weißenhorn noch um die zuvor zum Amtsgerichtsbezirk Neu-Ulm gehörenden Gemeinden Berg, Erbishofen, Ettlishofen, Pfaffenhofen an der Roth, Raunertshofen, Roth und Volkertshofen.[3]

Am 1. Januar 1970 wurde das Amtsgericht Weißenhorn aufgelöst und sein Bezirk dem Amtsgericht Neu-Ulm zugewiesen.[4]

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 396 f.)
  2. Landgericht Weissenhorn. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1421–1424.
  3. Bekanntmachung vom 23. Dezember 1897, die Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Neu-Ulm und Weißenhorn betreffend (GVBl. S. 439)
  4. Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. S. 148)

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