Amtsgericht Warin
Das Amtsgericht Warin war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Schwerin mit Sitz in Warin.
Geschichte
Mecklenburg-Schwerin
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Warin war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Warin, große Teile des Dominialamtes Warin, den Ort Bibow aus dem ritterschaftlichen Amt Crivitz und folgenden Orten aus dem aus dem ritterschaftlichen Amt Mecklenburg: Dämelow, Klein Jarchow, Jesendorf, Kleekamp, Laase, Moltow, Nepersdorf, Neuhof, Rothenmoor, Rubow, Schimm, Alt Schlagsdorf, Tarzow, Trams und Ventschow.[3]
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Zuordnung der Amts- und den Landgerichten neu geregelt und das Amtsgericht Warin kam zum Landgericht Schwerin.
In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. Warin wurde keine Kreisstadt. Es gehörte zum Kreis Sternberg, dort entstand so das Kreisgericht Sternberg, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Auch nach der Wende wurde kein Amtsgericht in Warin neu gebildet.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgerichtsgebäude (heutige Adresse: Burgstraße 25) steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regirungeblatt für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 462 online
- Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 296, Digitalisat