Amtsgericht Uslar
Das Amtsgericht Uslar war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Uslar.
Geschichte
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Uslar und Stadt Uslar.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Göttingen untergeordnet.[3] 1859 wurde das Amtsgericht Adelebsen aufgehoben und sein Gerichtsbezirk überwiegend dem des Amtsgerichtes Uslar zugeordnet.[4] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Im Jahre 1974 wurde das Gericht aufgelöst und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Northeim zugeordnet.
Amtsgerichtsgebäude
Das Amtsgerichtsgebäude in Uslar wurde 1888/89 auf dem ehemaligen Ostflügel des Schlosses Freudenthal erbaut. Architekt war Bauinspektor Köppen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Heute wird es als Verwaltungsgebäude der Stadt Uslar genutzt.
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 48, online
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online
- Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 302, online