Amtsgericht Stuttgart

Das Amtsgericht Stuttgart ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist neben dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt eines von zwei Amtsgerichten der Stadt Stuttgart und eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Stuttgart. Es ist für Antragssteller aus ganz Baden-Württemberg das zuständige Mahngericht.

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Stuttgart (blau) nach Stadtbezirken
Das Gebäude des Amtsgerichts Stuttgart, in dem auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg untergebracht ist

Gerichtsbezirk und -sitz

Gerichtssitz ist Stuttgart.

Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, -Nord, -Ost, -Süd, -West, -Botnang, -Hedelfingen, -Wangen, -Sillenbuch, -Birkach, -Plieningen, -Degerloch, -Möhringen und -Vaihingen. Für die Stadtbezirke Stuttgart-Bad Cannstatt und im Norden des Stadtgebiets ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig.[1]

Gebäude

Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Hauffstraße 5 in 70190 Stuttgart. Es wurde im Rahmen der Zusammenlegung mehrerer Gerichtsabteilungen neu erbaut und im Jahr 1991 bezogen. In ihm ist auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg untergebracht.

Übergeordnete Gerichte

Das Gericht ist eines vom fünf Präsidialamtsgerichten im Land Baden-Württemberg; nächsthöhere Instanz ist das Landgericht Stuttgart bzw. das Oberlandesgericht Stuttgart.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Zuständigkeit des Amtsgerichts. 2. Dezember 2004, abgerufen am 28. August 2020.

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