Amtsgericht Spremberg
Das Amtsgericht Spremberg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Spremberg, Provinz Brandenburg.
Geschichte
Ab 1849 bestand das Kreisgericht Spremberg. Übergeordnet war das Appellationsgericht Frankfurt a. d. Oder. Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.
Das königlich preußische Amtsgericht Spremberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Cottbus im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Spremberg.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Spremberg (Lausitz).[1]
Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Peitz kam zum Kreis Spremberg, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Spremberg. Das Amtsgericht Spremberg wurde aufgehoben und auch nach der Wende nicht neu gebildet.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgerichtsgebäude (Schloßbezirk 5) steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 415, Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 395 online