Amtsgericht Schwabmünchen

Das Amtsgericht Schwabmünchen war ein von 1879 bis 2017 existierendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der schwäbischen Stadt Schwabmünchen.

Geschichte

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Schwabmünchen.[1]

Nächsthöhere Instanz war bis zum 1. April 1932 das Landgericht Neuburg an der Donau im Oberlandesgerichtsbezirk Augsburg, danach das Landgericht Augsburg im Oberlandesgerichtsbezirk München.[2]

Als das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[3] in Kraft trat, wurde das Amtsgericht Schwabmünchen de jure aufgelöst und als Zweigstelle des Amtsgerichts Augsburg fortgeführt:

„Das Amtsgericht Schwabmünchen, das im Bezirk (Augsburg) als weitere Gerichtsstelle liegt, ist einstweilen als Zweigstelle fortzuführen, bis in Augsburg für das Amtsgericht weitere Diensträume geschaffen sind.“

Die Schließung der Amtsgerichts-Zweigstelle Schwabmünchen erfolgte am 31. Januar 2017.

Gebäude

Untergebracht war das Gericht in der Fuggerstrasse 62, nahe dem ehemaligen Fuggerschloss.

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 398)
  2. Verordnung zur Ausführung des § 45 Abs. II der Verordnung zum Vollzuge des Staatshaushalts vom 30. Oktober 1931 vom 15. Februar 1932 (GVBl. S. 66)
  3. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)

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