Amtsgericht Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Saarbrücken. Präsident des Amtsgerichts ist Stefan Geib.

BW

Gerichtssitz und -bezirk

Lage der Amtsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken im Saarland

Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken.[1]

Der Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinden Friedrichsthal, Kleinblittersdorf, Quierschied, Riegelsberg, Saarbrücken und Sulzbach.[2] Damit ist der Bezirk etwa 255 km2 groß. In ihm leben ca. 246.000 Einwohner (Stand 30. September 2017).[3]

Landesweit führt das Amtsgericht Saarbrücken unter anderem das Handels-, Genossenschafts-, Seeschiffs- und Partnerschaftsregister. Es ist auch landesweit zuständig für Insolvenzverfahren. Nach der Zentralisierung der Grundbuchämter ist das Gericht zuständig für die Führung aller Grundbücher für die im Saarland gelegenen Grundstücke. Seit dem 1. Januar 2013 ist es auch Zentrales Vollstreckungsgericht für das Saarland.[4]

Für Mahnverfahren ist das Amtsgericht Mayen zuständig.

Geschichte

Im Jahr 1798 wurde das Friedensgericht Saarbrücken unter französischer Verwaltung eingerichtet. Dies war der Vorläufer des Amtsgerichtes, welches am 1. Oktober 1879 durch die preußischen Verordnung betreffend die Errichtung der Amtsgerichte von 26. Juli 1878 eingerichtet wurde. Von 1911 bis 1914 wurde ein Neubau für die Zivilabteilungen unter der Leitung von Gustav Kassbaum in der heutigen Franz-Josef-Röder-Straße errichtet.[5]

Gerichtsgebäude

Gebäude der Zweigstelle in Sulzbach

Das Hauptgebäude befindet sich in der Franz-Josef-Röder-Straße 13 in Saarbrücken. Des Weiteren sind noch fünf Nebenstellen in Saarbrücken, sowie eine in Sulzbach eingerichtet worden.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Saarbrücken ist das Landgericht Saarbrücken übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Saarländische Oberlandesgericht, ebenfalls mit Sitz in Saarbrücken.

Juristen, die am Amtsgericht Saarbrücken tätig waren

Literatur

Siehe auch

Commons: Amtsgericht Saarbrücken – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. § 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974, ABl. 1974, S. 1003 (Memento des Originals vom 12. September 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/sl.juris.de.
  2. § 2 Abs. 2 Nr. 6 SGerOG.
  3. Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.
  4. Justizportal des Bundes und der Länder: Die Zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder. (Memento des Originals vom 22. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.justiz.de Abgerufen am 11. Februar 2016.
  5. Neubau eines Geschäftsgebäudes für die Zivilabteilungen des Land- und Amtsgerichts in Saarbrücken,, in: Zentralblatt der Bauverwaltung, 37. Jahrgang Nr. 73, Berlin, 8. September 1917, S. 457–461

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.