Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber

Das Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Rothenburg ob der Tauber in Bayern.

Ehm. Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber in der Ansbacher Straße 2

Geschichte

Rothenburg ob der Tauber war bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts Freie Reichsstadt mit einem eigenen Landgericht und wurde erst mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 ein Teil Bayerns. Das bayerische Landgericht älterer Ordnung in Rothenburg bestand von 1808 bis 1879. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Rothenburg ob der Tauber errichtet, dessen Sprengel neben dem vorherigen Landgerichtsbezirk Rothenburg ab 1880 auch den des Landgerichtsbezirks Leutershausen umfasste.[1] Übergeordnete Instanz war das Landgericht Ansbach im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1928 wurde das benachbarte Amtsgericht Schillingsfürst aufgehoben und dessen Bezirk dem Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber zugeteilt.[2]

1973 verlor das Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber seine Selbstständigkeit[3] und wurde als Zweigstelle dem Amtsgericht Ansbach zugeordnet.

Gerichtsgebäude

Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude in der Ansbacher Straße 2 ist ein zweigeschossiger und verputzter, denkmalgeschützter Zweiflügelbau mit Walm- und Steildach, eingestelltem Treppenturm mit Glockendach und vorgesetztem Portal, im historisierenden Stil von German Bestelmeyer errichtet, bezeichnet „1905/06“.

Commons: Ansbacher Straße 2 (Rothenburg ob der Tauber) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Landgericht Rothenburg ob der Tauber. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1237–1240.
  2. Verordnung über die Aufhebung des Amtsgerichts Schillingsfürst vom 19. November 1927 (GVBl. S. 357)
  3. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt

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