Amtsgericht Rendsburg
Das Amtsgericht Rendsburg ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Kiel und eines von 22 Amtsgerichten im Land Schleswig-Holstein.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Rendsburg.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
Gerichtsgebäude
Untergebracht ist das Gericht in der Innenstadt unter der Adresse Königstraße 17. Der Altbau steht unter Denkmalschutz.[3]
Übergeordnete Gerichte
Das Amtsgericht Rendsburg ist Eingangsgericht. Ihm übergeordnet ist das Landgericht Kiel[4] sowie im weiteren Instanzenzug das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof.
Geschichte
Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz die fünf Kreisgerichte Altona, Itzehoe, Kiel, Schleswig und Flensburg mit dem übergeordneten Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[5] Dem Kreisgericht Itzehoe waren 16 Amtsgerichte nachgeordnet, darunter das Amtsgericht Rendsburg.[6]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet. Das Kreisgericht Itzehoe wurde aufgehoben und das Amtsgericht Rendsburg kam zum Sprengel des Landgerichts Kiel. Sein Gerichtsbezirk umfasste deb Kreis Rendsburg außer den Teilen, die den Amtsgerichten Hohenwestedt, Nortorf und Schenefeld zugeordnet war sowie die Gemeindebezirke Borgstedt und Lehmbeck aus dem Kreis Eckernförde.[7]
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Rendsburg. Abgerufen am 23. September 2022.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Rendsburg. Abgerufen am 20. August 2018.
Einzelnachweise
- § 2 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
- III. Nr. 7 der Anlage 1 zu § 30 Abs. 1 LJG.
- Denkmalliste Rendsburg-Eckernförde (Memento vom 16. November 2018 im Internet Archive) (PDF; 693 kB), unter der Identitätsnummer 16344. Abgerufen am 7. April 2024.
- § 31 Abs. 2, S. 2 Nr. 3 lit. g LJG.
- Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
- Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 214 )
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 504, Digitalisat