Amtsgericht Neuhaus an der Oste
Das Amtsgericht Neuhaus an der Oste war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Neuhaus an der Oste.
Geschichte
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Neuhaus an der Oste.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Stade untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 die Gerichtsorganisation reichsweit einheitlich geregelt. Das Amtsgericht Neuhaus blieb bestehen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste das Amt Neuhaus.[4] Das Amtsgericht Neuhaus war eines von 11 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stade im Gebiet des Oberlandesgerichtes Celle. Das Gericht hatte damals eine Richterstelle und war ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[5]
Es wurde 1973 aufgelöst und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Otterndorf zugeordnet.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude mit Adresse Amtshof 1 wurde 1896 erbaut. Die Gefängniszellen des Amtsgerichtes wurden bis 1970 benutzt. Heute ist das Haus im Privatbesitz. Es steht als Einzeldenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz.[6]
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 67, online
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 515, Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 410 online
- Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Baudenkmale in Niedersachsen, Herausgegeben von Christiane Seger-Glocke, Niedersächsisches Landesverwaltungsamt - Veröffentlichung des Instituts für Denkmalpflege - Band 19, Landkreis Cuxhaven, bearbeitet von Doris Böker, Verlag CW Niemeyer, Hameln 1997, ISBN 3-8271-8259-X, Kennziffer 35.203.900.004