Amtsgericht Marktheidenfeld

Das Amtsgericht Marktheidenfeld war von 1879 bis 1973 ein eigenständiges Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Marktheidenfeld.

Ehemaliges Gerichtsgebäude in Marktheidenfeld

Geschichte

Das Amt Marktheidenfeld des Hochstiftes Würzburg wurde 1803 zugunsten Bayerns säkularisiert und in einem Grenzbereinigungs­vertrag 1807 dem Großherzogtum Würzburg überlassen, mit dem es 1814 endgültig an Bayern fiel.

1814 wurde Marktheidenfeld Sitz des Landgerichts Homburg, Vorläufer des Landgerichts Marktheidenfeld, einem Landgericht älterer Ordnung. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde daher ein Amtsgericht zu Marktheidenfeld errichtet, dessen Sprengel aus dem bisherigen Landgerichtsbezirk Marktheidenfeld gebildet wurde.[1] Das Amtsgericht Marktheidenfeld wurde 1973 aufgehoben.[2]

Gebäude

Das Gericht befand sich in der Würzburger Straße 6. Es ist ein zweigeschossiger Walmdachbau mit übergiebeltem Mittelrisalit und reich gegliederter Sandsteinquaderfassade. Der Neurenaissancebau wurde 1886/87 errichtet. Nach entsprechendem Umbau befindet sich heute dort die Polizeiinspektion Marktheidenfeld.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht in Marktheidenfeld war das Landgericht Aschaffenburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Bamberg.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt.
  2. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189)

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