Amtsgericht Marburg
Das Amtsgericht Marburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der mittelhessischen Stadt Marburg. Es ist zusammen mit dem Landgericht Marburg und der Staatsanwaltschaft Marburg in einem Gebäudekomplex in der Universitätsstraße im Stadtzentrum untergebracht.
Bezirk und Aufgaben
Das Amtsgericht (AG) Marburg ist für die Stadt Marburg, die Stadt Wetter sowie die Gemeinden Cölbe, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lahntal, Lohra, Münchhausen und Weimar und damit für knapp 125.000 Einwohner im Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständig. Es ist eines von fünf Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Marburg.
Die Aufgaben betreffen Straf- und Bußgeldsachen ebenso wie Zivilrechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus erledigt das Amtsgericht Insolvenz-, Handelsregister- und Vereinsregistersachen für alle Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Marburg. Zentrales Mahngericht ist wie für alle Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main das Amtsgericht Hünfeld.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Marburg übergeordnet ist das Landgericht Marburg, das wiederum zum Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gehört.
Geschichte
In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter eingerichtet. In Marburg trug dies den Namen Landgericht Marburg. Sie waren dem Obergericht für die Provinz Oberhessen in Marburg zugeordnet.
Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Die Justizämter in Marburg wurden entsprechend in das Amtsgericht Eschwege umgewandelt. Dieses war dem Kreisgericht Marburg zugeordnet.
Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Marburg behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 20 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Marburg.
Am Gericht bestanden drei Richterstellen. Es war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[1]
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Marburg ohne die Teile, die den Amtsgerichten Fronhausen und Wetter zugeordnet waren.[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 406 online
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 544, Digitalisat