Amtsgericht Malchin
Das Amtsgericht Malchin war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg und vorher in Mecklenburg-Schwerin.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Malchin.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Malchin.[2]
Dem Amtsgericht Malchin war das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[3] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Geschichte
Mecklenburg-Schwerin
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Malchin war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[4] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[5]
Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Malchin, und Teile des Dominialamtes Dargun (Gorschendorf), des Dominialamtes Stavenhagen (Gielow und Hinrichsfelde) des ritterschaftlichen Amtes Neustadt (Tressow) und des ritterschaftlichen Amtes Stavenhagen sowie dem Malchiner See.[6]
DDR
In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Malchin entstand so das Kreisgericht Malchin, welches dem Bezirksgericht Neubrandenburg nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Malchin.
Nach der Wende
Nach der Wende wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Malchin gebildet.[7]
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Demmin umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 9. Mai 2009 geschlossen.[8]
Gebäude
Das zweigeschossige denkmalgeschützte[9] historisierende Gebäude wurde 1879 im Stil des Eklektizismus mit klassizistischen und barocken Elementen gebaut und befindet sich am Amtsgerichtsplatz. Auch die Zweigstelle war dort bis 2009 untergebracht. Heute ist es ein Wohnhaus.
Weblinks
- Internetpräsenz der Zweigstelle Malchin. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 11. Oktober 2008; abgerufen am 11. Mai 2015.
Einzelnachweise
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB).
- § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- § 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regirungeblatt für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 462 online
- Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 292, Digitalisat
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
- Verordnung vom 6. April 2009, GVOBl. M-V 2009, S. 321.
- Liste der Baudenkmale in Malchin