Amtsgericht Lübben (Spreewald)

Das Amtsgericht Lübben (Spreewald) ist eines von 24 Amtsgerichten in Brandenburg und ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Das Amtsgericht Lübben (Spreewald)
Siegelmarke des königlich-Preussischen Amtsgerichtes

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Lübben (Spreewald) im Landkreis Dahme-Spreewald. Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinden Alt Zauche-Wußwerk, Bersteland, Byhleguhre-Byhlen, Drahnsdorf, Golßen, Heideblick, Jamlitz, Kasel-Golzig, Krausnick-Groß Wasserburg, Lieberose, Lübben (Spreewald), Lübbenau/Spreewald, Luckau, Märkische Heide, Neu Zauche, Rietzneuendorf-Staakow, Schlepzig, Schönwald, Schwielochsee, Spreewaldheide, Steinreich, Straupitz (Spreewald) und Unterspreewald.[1] Das ist der südliche Teil des Landkreises Dahme-Spreewald und zusätzlich die Stadt Lübbenau/Spreewald aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Zuständigkeit und Aufgaben

Es verhandelt, wie alle Amtsgerichte in Deutschland, Rechtsangelegenheiten in erster Instanz. In den Zuständigkeitsbereich fallen Zivilprozesssachen, Straf- und Bußgeldsachen, Familiensachen, Betreuungs- und Nachlasssachen, Grundbuch- und Hinterlegungsverfahren, Zwangsvollstreckungen und Zwangsversteigerungen. Das Amtsgericht Cottbus übernimmt Insolvenzverfahren und führt das Handels- und Vereinsregister. Das Amtsgericht Wedding bearbeitet die Mahnsachen.

Übergeordnete Gerichte

Im Instanzenzug übergeordnet sind das Landgericht Cottbus, das Brandenburgische Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel) und der Bundesgerichtshof.

Geschichte

Ab 1849 bestand das Kreisgericht Lübben. Übergeordnet war das Appellationsgericht Frankfurt a. d. Oder. Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Lübben wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Cottbus im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Lübben.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Lübben ohne die Teile, die den Amtsgerichten Beeskow und Lieberose zugeordnet waren.[2]

Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Vetschau abgehalten.[3]

Zum 1. Juli 1951 wurde das Amtsgericht Märkisch Buchholz aufgehoben und sein Gerichtssprengel dem Amtsgericht Lübben zugeordnet.[4] Das Gleiche galt für das Amtsgericht Lieberose. Gleichzeitig wurde das Amtsgericht Lübbenau in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Lübben umgewandelt.[5]

1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Lübben kam zum Kreis Lübben, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Lübben. Das Amtsgericht Lübben wurde aufgehoben.

Das Brandenburgische Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg vom 14. Juni 1993[6] verfügte zum 1. Dezember 1993 die Fortführung der bestehenden Kreisgerichte als Amtsgerichte, die Fortführung der Bezirksgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam als Landgerichte und die Errichtung eines weiteren Landgerichts in Neuruppin. Damit entstand das Amtsgericht Lübben neu.

Gebäude

Relief am Haupteingang des Amtsgerichts Lübben

Das Gericht ist in der Gerichtsstraße 2–3, Ernst-von-Houwald-Damm 10a untergebracht. Das von Regierungsbaumeister Otto Hodler entworfene zweigeschossige Gebäude steht unter Denkmalschutz.[7] Es wurde an der Stelle des alten Amtsgerichtsgebäudes und eines Torwächterhäuschens errichtet und am 29. April 1930 eingeweiht.[8] Nach Umbauarbeiten und Erweiterung durch einen Neubau wurde das Amtsgericht am 1. November 2001 durch den brandenburgischen Justizminister Kurt Schelter eingeweiht.[9] Auf den Fluren des Amtsgerichts befindet sich seit 2009 eine Dauerausstellung zur Lübbener Rechtsgeschichte.[10]

Literatur

  • O[tto] Hodler: Das neue Amtsgerichtsgebäude in Lübben. In: Lübbener Kreiskalender 1931. Richter & Munkelt, Lübben [1930], S. 67–71 (mit Bildern des alten und neuen Amtsgerichtsgebäudes)

Siehe auch

Commons: Amtsgericht Lübben – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. http://www.bbu.de/publicity/bbu/internet.nsf/0/F002F041C5AD069DC125799E0058CB0A/$FILE/03-12 Brb OrgaG.pdf?OpenElement (Link nicht abrufbar)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 414, Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 395 online
  4. Rep. 5E Amtsgericht Märkisch-Buchholz beim Brandenburgischen Landeshauptarchiv
  5. Torsten Hartisch et al.: Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs - Teil 111/1: Behörden und Institutionen in der Provinz Mark Brandenburg/im Land Brandenburg 1945–1952, S. 179, 183, Digitalisat
  6. GVBl. I S. 198
  7. Denkmalliste des Landes Brandenburg: Landkreis Dahme-Spreewald (PDF). Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
  8. Rolf Ebert: Zur Geschichte der Stadt Lübben (Spreewald). Chronologischer Abriss. Heimat-Verlag, Lübben 2003, ISBN 3-929600-27-7, S. 367 (Ausschnitt); dort als Quelle angegeben: Lübbener Kreisblatt. 30. April 1930
  9. Rolf Ebert: Zur Geschichte der Stadt Lübben (Spreewald). Chronologischer Abriss. Heimat-Verlag, Lübben 2003, ISBN 3-929600-27-7, S. 724 (Ausschnitt); dort als Quelle angegeben: Invil Schirling: Ein langer Prozess ist zu Ende. In: Lausitzer Rundschau. 2. November 2001
  10. Andreas Staindl: Lausitzer Streitlust öffentlich gemacht (Memento vom 7. März 2016 im Internet Archive) In: Lausitzer Rundschau. 13. Oktober 2009

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