Amtsgericht Kirchenlamitz

Das Amtsgericht Kirchenlamitz war ein von 1879 bis 1959 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der oberfränkischen Stadt Kirchenlamitz.

Geschichte

Bereits zur Zeit des Fürstentums Bayreuth, zu dem der Ort Kirchenlamitz bis 1791 gehörte, gab es hier ein Gericht. Nachfolgend kam der Ort zum Königreich Preußen. Nach vierjähriger französischer Besetzung gelangten der Ort und die Burg 1810 zum Königreich Bayern. Im Zuge der Neuorganisation des Königreichs wurde 1812 das Landgericht älterer Ordnung gegründet. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Landgericht aufgelöst und ein Amtsgericht zu Kirchenlamitz gebildet, dessen Sprengel identisch mit demjenigen des vorherigen Landgerichts Kirchenlamitz war und daher aus den Orten Dörflas, Dürnberg, Franken, Großwendern, Grün, Hebanz, Kirchenlamitz, Ludwigsfeld, Marktleuthen, Neudes, Niederlamitz, Oberröslau, Raumetengrün, Reicholdsgrün, Voitsumra und Weißenstadt zusammengesetzt war.[1][2] Übergeordnete Instanz war das Landgericht Hof.

Nach der kriegsbedingten Herabstufung des Amtsgerichts Kirchenlamitz zur Zweigstelle des Amtsgerichts Wunsiedel[3] und der Bestätigung dieser Maßnahme im Jahre 1956[4], erfolgte auf Anweisung des Bayerischen Staatsministers der Justiz am 1. Juli 1959 die endgültige Aufhebung des Kirchenlamitzer Gerichts.[5]

Gebäude

Das Amtsgericht Kirchenlamitz war im Schloss Kirchenlamitz untergebracht.

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 370).
  2. Landgericht Kirchenlamitz. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1131-.
  3. 8. Die Oberlandesgerichts-, Landgerichts- und Amtsgerichtsbezirke Bayerns. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950. München 1952, S. 111*-120*.
  4. Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
  5. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178).

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