Amtsgericht Hochheim
Das Amtsgericht Hochheim (auch Amtsgericht Hochheim am Main) war ein von 1867 bis 2005 existierendes Amtsgericht mit Sitz in der Stadt Hochheim am Main.
Vorgeschichte
Vogtei und Gericht in Hochheim gehörten im 13. Jahrhundert den Grafen von Sponheim und gingen 1313 auf die Herren von Eppstein über. Hochheim unterstand dem Eppsteinschen Landgericht Mechtildshausen. 1478 ging der Ort an Kurmainz über. Das Ortsgericht war ein Schöffengericht aus 14 Schöffen, von denen seit 1548 einer Unterschultheiß war (mit Bestätigung des Domkapitels). 1786 erfolgte eine Neuorganisation der Gerichtswesens: Der Amtsschultheiß war nur für die Rechtsprechung für Hochheim, Flörsheim und Astheim zuständig, das Ortsgericht, bestehend aus Schultheiß und 4 Schöffen, nur noch für die freiwillige Gerichtsbarkeit und Prozesse bis 10 Gulden.[1]
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 kam Hochheim an Nassau. Dort wurde die Rechtsprechung in erster Instanz durch den Amtmann des Amtes Hochheim vorgenommen. Nach der Märzrevolution 1848 erfolgte 1849 die Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung. Die Verwaltung ging an das Kreisamt Höchst, das bisherige Amt wurde als Justizamt Hochheim Gericht erster Instanz. Diese Änderung wurde jedoch 1854 rückgängig gemacht und das alte Amt Hochheim wieder eingeführt.
Geschichte
Nach der im Deutschen Krieg erfolgten Zwangseingliederung des Herzogtums Nassau in den preußischen Staat erging im Juni 1867 eine königliche Verordnung, die die bisherige nassauische Gerichtsverfassung komplett neu ordnete.[2] Die bisherigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden wurden aufgehoben und im Bereich der Justiz durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt. So wurde am 1. September 1867 aus dem bisherigen Amt Hochheim das Amtsgericht Hochheim[3], dessen Bezirk sich somit aus der Stadt Hochheim, dem Marktflecken Flörsheim und den Ortschaften Breckenheim, Delkenheim, Diedenbergen, Eddersheim, Igstadt, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Massenheim, Medenbach, Nordenstadt, Wallau, Weilbach, Wicker und Wildsachsen zusammensetzte.[4] Gehörte dieses Gericht zunächst noch zum Bezirk des Kreisgerichts Wiesbaden kam es aufgrund der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 zum Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Wiesbaden[5], gleichzeitig wurde der Sprengel des Amtsgerichts Hochheim um die dem Amtsgericht Höchst am Main zugeteilten Orte Langenhain, Lorsbach, Marxheim und die dem Amtsgericht Wiesbaden zugeteilten Orte Igstadt, Medenbach, Nordenstadt sowie Wildsachsen verkleinert.[6]
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen mussten am 11. August 1972[7] der nach Hofheim am Taunus eingemeindete Ort Diedenbergen an das Amtsgericht Frankfurt am Main, am 1. Juli 1973[8] der nach Hattersheim am Main eingemeindete Ort Eddersheim an das AG Frankfurt und schließlich zum 1. Januar 1977[9] die beiden nach Wiesbaden eingemeindeten Orte Breckenheim und Delkenheim an das Wiesbadener Amtsgericht sowie der nun zu Hofheim gehörige Ort Wallau wiederum an das Frankfurter Amtsgericht abgegeben werden.
Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Hochheim am Main schließlich aufgehoben und die bis dahin seinen Bezirk bildenden Städte Hochheim am Main und Flörsheim am Main dem Amtsgericht Wiesbaden zugewiesen.[10]
Gerichtsgebäude
Das Gericht befand sich in einem 1725 erbauten und 1802 säkularisierten Wirtschaftsbau der Karmeliter an der Kirchstraße 19 in 65239 Hochheim am Main. Nach 1918 war in dem heute unter Denkmalschutz stehenden Haus auch das Zollamt untergebracht.[11]
Weblinks
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Ehemaliges Zollamt und Amtsgericht In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen
Einzelnachweise
- „Hochheim am Main, Main-Taunus-Kreis“. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
- Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 218–220 )
- 8. Amt Hochheim. In: Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau für das Jahr 1866. Stein, Wiesbaden, S. 113–116.
- Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 552–553)
- Neunzehnte Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (GVBl. II 210-16) vom 20. Juli 1972. In: Der Hessische Minister der justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 21, S. 300, § 1 Abs. 30 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3 MB]).
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 12. Juni 1973. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1973 Nr. 15, S. 199–201, Artikel 1, Punkt 30.4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 385 kB]).
- Dreiundzwanzigste Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210-16) vom 14. September 1976. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1976 Nr. 20, S. 405–406, § 1 Abs. 15 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 808 kB]).
- Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4 MB]).
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Ehemaliges Zollamt und Amtsgericht In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen