Amtsgericht Grimmen
Das Amtsgericht Grimmen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Stralsund.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Grimmen.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Grimmen.[2]
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Stralsund umgewandelt.[3] Die Zweigstelle wurde am 1. Juni 2008 geschlossen.[4]
Gebäude
Das Gericht befand sich in einem denkmalgeschützten Gebäude in der Hafenstr. 14.[5] Auch die Zweigstelle war in dem 1838 erbauten Backsteinbau untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Grimmen war das Landgericht Stralsund übergeordnet.[6] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
- Internetpräsenz der Zweigstelle Grimmen. Archiviert vom am 19. Mai 2008; abgerufen am 5. Mai 2015.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Grimmen. Abgerufen am 5. Mai 2015.
Einzelnachweise
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB).
- § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- § 1 Nr. 6 der Verordnung über die Errichtung von amtsgerichtlichen Zweigstellen und den Übergang der Verfahren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Änderungen der Gerichtseinteilung (Zweigstellen- und Übergangsverordnung - ZwÜggVO) vom 24. November 1997, GVOBl. M-V 1997, S. 763.
- Verordnung vom 22. April 2008, GVOBl. M-V 2008, S. 134.
- Denkmalliste des Landkreises Nordvorpommern (PDF; 934 kB), unter der Identitätsnummer 382.
- § 3 Abs. 5 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
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