Amtsgericht Greifswald
Das Amtsgericht Greifswald ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Stralsund.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Amtsgericht Greifswald wurde anstelle des seit 1849 in Greifswald bestehenden Kreisgerichts durch Königliche Verordnung vom 26. Juli 1878 errichtet, die am 1. Oktober 1879 mit den übrigen Reichsjustizgesetzen in Kraft trat. Es besteht seither ununterbrochen. Der Gerichtsbezirk umfasste ursprünglich das Gebiet des damaligen Kreises Greifswald mit Ausnahme einiger dem Amtsgericht Wolgast zugeordneten Ortschaften.[1]
Sitz des Gerichts ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.[2]
Vor Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 umfasste der Gerichtsbezirk das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[3]
- Bandelin
- Behrenhoff
- Brünzow
- Dargelin
- Dersekow
- Diedrichshagen
- Greifswald
- Gribow
- Groß Kiesow
- Gützkow
- Hanshagen
- Hinrichshagen
- Karlsburg
- Katzow
- Kemnitz
- Levenhagen
- Loissin
- Lubmin
- Lühmannsdorf
- Mesekenhagen
- Neu Boltenhagen
- Neuenkirchen
- Rubenow
- Wackerow
- Weitenhagen
- Wrangelsburg
- Wusterhusen
- Züssow
In den Bezirk des Amtsgerichts Greifswald eingegliedert wurden die folgenden zuvor zum Bezirk des Amtsgerichts Anklam gehörenden Städte und Gemeinden.[4]
- Blesewitz
- Buggenhagen
- Butzow
- Dargen
- Garz
- Groß Polzin
- Iven
- Kamminke
- Klein Bünzow
- Korswandt
- Krien
- Krusenfelde
- Lassan
- Medow
- Murchin
- Neetzow-Liepen
- Neuenkirchen
- Postlow
- Rankwitz
- Rubkow
- Schmatzin
- Spantekow
- Stolpe
- Stolpe auf Usedom
- Usedom
- Ziethen
- Zirchow
Des Weiteren wurden die folgenden Städte und Gemeinden aus dem Bezirk des Amtsgerichts Demmin in den Bezirk des Amtsgerichts Greifswald verschoben.[4]
- Alt Tellin
- Bentzin
- Daberkow
- Görmin
- Jarmen
- Kruckow
- Loitz
- Sassen-Trantow
- Tutow
- Völschow
Durch die Auflösung des Amtsgerichts Wolgast vergrößerte sich der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Greifswald zum 31. August 2015 weiter um folgende Städte und Gemeinden.[4]
- Benz
- Heringsdorf
- Karlshagen
- Koserow
- Kröslin
- Krummin
- Loddin
- Lütow
- Mellenthin
- Mölschow
- Peenemünde
- Pudagla
- Sauzin
- Trassenheide
- Ückeritz
- Wolgast
- Zemitz
- Zempin
- Zinnowitz
Damit wurde der ursprünglich etwa 647 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 2106 km2 vergrößert.[5] In ihm leben ungefähr 153.000 Einwohner.[6]
Seit der Aufhebung des Amtsgerichts Wolgast ist das Amtsgericht Greifswald für die dem Land Mecklenburg-Vorpommern vorgelagerten gemeindefreien Küstengewässer in Zivil- und Strafsachen örtlich zuständig für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichtes Rostock und damit für ganz Mecklenburg-Vorpommern.[7]
Gebäude
Das Gerichtsgebäude liegt in der Domstraße im gleichen Gebäudekomplex wie das Verwaltungsgericht Greifswald, das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Zuvor befand es sich mit der Anschrift Lange Straße 2a in einem ursprünglich als Sol- und Moorbad errichteten Gebäude, zu DDR-Zeiten „Kulturhaus der Eisenbahner“. An diesem Ort war bis zum 2. September 2014 auch das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Greifswald unmittelbar übergeordnet ist das Landgericht Stralsund.[8] Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Greifswald. Abgerufen am 28. November 2014.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Greifswald. Abgerufen am 28. November 2014.
Einzelnachweise
- Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1879, S. 393, 433.
- § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- IV. b) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- Informationen zur Gerichtsstrukturreform. Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
- Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform (Memento vom 30. August 2015 im Internet Archive) (PDF; 417 kB), S. 7, abgerufen am 31. August 2015.
- Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 14. September 2015.
- § 9 b des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes vom 10. Juni 1992, GVOBl. M-V 1992, S. 314.
- § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 4 lit. b des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.