Amtsgericht Goslar

Das Amtsgericht Goslar ist eines von neun Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Braunschweig. Es hat seinen Sitz in Goslar.

Gebäude des Amtsgerichts Goslar nahe der Kaiserpfalz
Haus I, Hoher Weg 9
Haus II, Kaiserbleek 8

Das Amtsgericht Goslar ist zuständig für die Städte Goslar und Bad Harzburg sowie die Gemeinde Liebenburg und damit für rund 89.000 Personen. Übergeordnetes Gericht ist das Landgericht Braunschweig. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Braunschweig. Das Amtsgericht Goslar ist zudem zuständig für Insolvenzverfahren der Amtsgerichtsbezirke Bad Gandersheim, Clausthal-Zellerfeld, Goslar und Seesen.

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Amtsgericht Goslar auch Zentrales Vollstreckungsgericht für das Land Niedersachsen.[1]

Geschichte

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[2] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste die Stadt Goslar und vom Amt Liebenburg die Gemeinden Jerstedt, Hahndorf, Grauhof und Riechenberg.[3] Das Amtsgericht war dem Obergericht Goslar untergeordnet.[4] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Durch Erlass des RJM vom 8. Juni 1942 – RGBl. S. 382 – wurde das Amtsgericht Goslar im Zuge der Neuordnung des Salzgittergebietes zum 1. August 1942 aus dem Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Celle in den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig umgegliedert.

Siehe auch

Commons: Amtsgericht Goslar – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Justizportal des Bundes und der Länder: Die Zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder. (Memento des Originals vom 22. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.justiz.de Abgerufen am 11. Februar 2016.
  2. Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover%2C%20S.%20207~PUR%3D)
  3. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 44 online
  4. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online

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