Amtsgericht Göttingen

Das Amtsgericht Göttingen ist eines von sieben Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Göttingen. Es hat seinen Sitz in der Berliner Straße 8, 37073 Göttingen.

Der ehemalige gemeinsame Eingang von Amtsgericht und Landgericht Göttingen in der Godehardstraße / Ecke Berliner Straße. Das Amts-, Land- und Arbeitsgericht erreicht man nur über den gemeinsamen Zugang im Maschmühlenweg 8.

Das Amtsgericht hatte am 31. Dezember 2004 insgesamt 171 Mitarbeiter, darunter 21 Richter und 28 Rechtspfleger. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Göttingen umfasst die Universitätsstadt Göttingen sowie die Gemeinden Adelebsen, Bovenden, Friedland, Gleichen und Rosdorf. Das Amtsgericht Göttingen hat somit etwa 175.000 Gerichtseingesessene. Übergeordnetes Gericht ist das Landgericht Göttingen.

Geschichte

Das Amtsgericht wurde am 1. Oktober 1852 im Zuge der „Großen Justizreform“ im Königreich Hannover gegründet. In den ersten Jahren nach seiner Gründung kam das Amtsgericht zunächst beim übergeordneten[1] Obergericht Göttingen in dessen Gebäude am Wilhelmsplatz unter. Nachdem das Obergericht im Jahr 1857 an den Waageplatz, dem heutigen Sitz der Staatsanwaltschaft, zog, verfügte das Amtsgericht für mehr als 100 Jahre allein über die Räumlichkeiten am Wilhelmsplatz. 1859 wurden die Amtsgerichte Bovenden und Radolfshausen aufgehoben und deren Gerichtsbezirke dem des Amtsgerichtes Göttingen zugeordnet.[2]

Durch die über größer werdende Raumnot wurden bis zum Zweiten Weltkrieg mehrere Gebäude hinzugemietet, darunter eine Villa in der Baurat-Gerber-Straße 3. Am 1. April 1962 konnte es in den Neubau an der Berliner Straße ziehen, der ursprünglich als Anbau des Landgerichts gedacht war. Seit 1992 verfügen Amts- und Landgericht durch einen weiteren Anbau nun über ausreichend Räumlichkeiten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 134 online
  2. Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 301, online

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