Amtsgericht Eichstätt
Das Amtsgericht Eichstätt war ein von 1879 bis 1975 bestehendes Amtsgericht in Eichstätt in Bayern, das aus einem bayerischen Landgericht älterer Ordnung hervorging.
Geschichte
Unter dem Namen Landgericht Eichstätt bestand von 1806 bis 1879 ein bayerisches Landgericht älterer Ordnung, das in der ehemaligen Residenz untergebracht war. Als 1879 in Bayern eine Gerichtsorganisation nach dem Gerichtsverfassungsgesetz eingeführt wurde, trat an die Stelle des alten Landgerichts ein Amtsgericht. Es entstand zudem ein übergeordnetes Landgericht,[1] das aus dem 1858/9 gegründeten Bezirksgericht Eichstätt hervorging. 1944 wurde das Landgericht in Eichstätt aufgelöst und der Amtsgerichtsbezirk Eichstätt in den Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth überführt.[2] Das Amtsgericht Eichstätt wurde ab 1. Juli 1973 zur Zweigstelle herabgestuft[3][4]. Zum 15. Dezember 1975 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.[5]
Der Amtsgerichtsbezirk fiel dem Amtsgericht Ingolstadt zu.
Zugehörige Gemeinden
Siehe auch
Einzelnachweise
- Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355, 400 ff.
- Erlaß des Reichsjustizministers vom 20. Juli 1944, Reichsgesetzblatt, Jahrg. 1944, Teil I, S. 163/164.
- Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
- Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25. April 1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
- Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 17. November 1975 (GVBl. Nr. 19/1975, S. 378)