Amtsgericht Eckernförde
Das Amtsgericht Eckernförde (AG Eckernförde) ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Kiel und eines von 22 Amtsgerichten in Schleswig-Holstein. Direktor des Gerichtes ist Kai Thomsen.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Eckernförde.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
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Gebäude
Untergebracht ist das Gericht unter der Anschrift Reeperbahn 45-47. Der ältere Teil des Gerichtsgebäudes ist ein 1922 erbauter Backsteinbau im Stil des Neobarock, der als Kulturdenkmal geschützt wurde.[3]
Geschichte
Das Amtsgericht Eckernförde wurde am 1. September 1867 gegründet. Die Stadt hatte zu der Zeit unter Bürgermeister Nissen 4.800 Einwohner. 1873 zog das Amtsgericht in ein Gebäude an der Reeperbahn, welches 1922 durch einen Neubau ersetzt wurde. Während des Zweiten Weltkrieges gehörte das Amtsgericht in Eckernförde zu den wenigen, die weiter bestanden. 1975 wurde ein Anbau fertiggestellt. Als 1978 das Amtsgericht in Gettorf und 2007 in Kappeln geschlossen wurde, erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich. 2017 ist das Amtsgericht Eckernförde für 90.000 Menschen in 49 Gemeinden zuständig und damit das kleinste Amtsgericht in Schleswig-Holstein.[4]
Übergeordnete Gerichte
Im Instanzenzug ist das Amtsgericht Eckernförde dem Landgericht Kiel[5] und dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig nachgeordnet.
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Eckernförde. Abgerufen am 23. September 2022.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Eckernförde. Abgerufen am 21. August 2018.
Einzelnachweise
- § 2 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
- III. Nr. 2 der Anlage 1 zu § 30 Abs. 1 LJG.
- Denkmalliste Rendsburg-Eckernförde (Memento vom 16. November 2018 im Internet Archive) (PDF; 693 kB), unter der Identitätsnummer 1703. Abgerufen am 7. April 2024.
- Gernot Kühl: 150 Jahre Amtsgericht Eckernförde. Gericht mit preußischen Wurzeln. Eckernförder Zeitung, 1. September 2017, abgerufen am 21. August 2018.
- § 31 Abs. 2, S. 2 Nr. 3 lit. b LJG.