Amtsgericht Duderstadt

Das Amtsgericht Duderstadt ist eines von sieben Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Göttingen. Es hat seinen Sitz in Duderstadt.

Amtsgericht Duderstadt

Das Amtsgericht hat insgesamt 25 Mitarbeiter, darunter drei Richter und vier Rechtspfleger. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Duderstadt umfasst neben Duderstadt die Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen. Das Amtsgericht Duderstadt hat somit etwa 45.000 Gerichtseingesessene. Übergeordnetes Gericht ist das Landgericht Göttingen.

Geschichte

Die Ursprünge des Amtsgerichts liegen im Stadtgericht Duderstadt, das neben dem Gogericht 1247 durch die Braunschweiger Herzöge gegründet wurde. Nachdem Duderstadt zeitweise zum Königreich Westphalen gehörte und somit französisches Recht durch ein „Civiltribunal“ gesprochen wurde (siehe Justizwesen im Königreich Westphalen), kam die Stadt 1815 nach dem Wiener Kongress zum Königreich Hannover.

Durch die Justizreform im Königreich Hannover im Jahr 1852 wurde das Stadtgericht aufgelöst und die Amtsgerichte Duderstadt, Gieboldehausen und Lindau errichtet. Das Amtsgericht war dem Obergericht Osterode untergeordnet.[1] Das Amtsgericht Lindau wurde jedoch bereits 1859 dem Amtsgericht Gieboldehausen zugeschlagen, welches seinerseits 1932 aufgelöst und mit dem Amtsgericht Duderstadt vereinigt wurde.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Staat Hannover: Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, Anlage Verzeichnis der Obergerichte. In: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt (Hrsg.): Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover. Unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3. Helwing, Hannover 1852, S. 134 (Online in der Google-Buchsuche).

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