Amtsgericht Dornum
Das Amtsgericht Dornum war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Dornum.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1]
Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste aus dem Amt Berum die Orte Arle, Großheide, Menstede, Schleen, Nesse, Neßmersiehl, Westdorf, Dornum, Dornumergrode, Dornummersiehl, Schwittersum und vom Amt Esens die Orte Westeraccum und Westeraccumersiehl.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Aurich untergeordnet.[3] 1859 wurde es aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde entsprechend den Grenzen der Ämter den Amtsgerichten Berum und Esens zugeschlagen.[4]
Weblinks
Einzelnachweise
- Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 77–78, online
- Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- Bestandsbeschreibung "Amtsgericht Dornum" des NLA Aurich.