Amtsgericht Düren

Düren ist Sitz des Amtsgerichts Düren, das für die Städte und Gemeinden Düren, Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Nörvenich und Vettweiß im Kreis Düren zuständig ist. Nachbaramtsgerichte sind Bergheim, Eschweiler, Euskirchen, Jülich, Kerpen, Monschau und Schleiden.

Gerichtsgebäude
Eingang zum Gericht mit einer der Rückriem-Stelen

Das Amtsgericht Düren entstand mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879. Das heutige Gebäude an der August-Klotz-Straße wurde zwischen 1938 und 1939 errichtet. Direkt neben dem Gerichtsgebäude befand sich ein Gefängnis mit etwa 20 Zellen.

Nach Rückkehr aus der Evakuierung im Zweiten Weltkrieg wurden die Kreis- und Stadtverwaltung am 20. Juni 1945 in das Amtsgerichtsgebäude als noch am besten erhaltenes Behördenhaus verlegt, welches auch noch weitere Behörden, nämlich Militärregierung, Polizei sowie Stadt- und Kreisarchiv aufnehmen musste. Auch das Gericht selbst konnte schon bald, nämlich am 15. September 1945, seine Tätigkeit wieder aufnehmen.[1]

Im Amtsgerichtsgefängnis wurde am 29. April 1971 eine sozialtherapeutische Modellanstalt für rückfallgefährdete Gesetzesbrecher in Betrieb genommen. Sie war ausgelegt für 33 Personen. Diese Einrichtung wurde am 30. Juni 1996 geschlossen. Danach wurde in dem Gebäude das Archiv für 25 Gerichte in Nordrhein-Westfalen untergebracht.

Das Arbeitsgericht Aachen hält im Gebäude des Amtsgerichts Düren regelmäßig Gerichtstage ab.

Übergeordnete Gerichte

Das dem Amtsgericht Düren übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Aachen, welches wiederum dem Oberlandesgericht Köln untersteht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. https://www.ag-dueren.nrw.de/behoerde/gerichtsvorstellung/zt_wir/historie/zt_historie/nachkrieg/index.php

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