Amtsgericht Dömitz

Das Amtsgericht Dömitz war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Schwerin im Bezirk des Landgerichts Schwerin mit Sitz in Dömitz.

Ehemaliges Amtsgerichtsgebäude

Geschichte

Mecklenburg-Schwerin

In Dömitz befanden sich vor 1879 ein Großherzogliches Amtsgericht, ein Großherzogliches Stadtgericht, das Elbzollgericht und Patrimonialgerichte als Eingangsgerichte.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Dömitz war dem Landgericht Schwerin und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle und es war für 10.817 Gerichtseingesessene zuständig. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es war zugleich Elbzollgericht.[2]

Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Dömitz mit Amtshaus, Rothehaus und Steuermannskaten, aus dem Dominialamt Dömitz Bockup mit Probst-Moos, Conow und Sülze, Göhren, Grebs mit Menkendorf, Grittel, Heiddorf mit Findenwirunshier, Heidhof (Hof und Dorf), Jabel mit Neu-Jabel und Quast, Kaliß, Neu Kaliß, Kaltenhof, Karenz (Hof und Dorf), Laupin, Liepe mit Neu Göhren, Malliß Hof, Ziegelei und Braunkohlewerk, Niendorf, Polz, Raddenfort, Schlesin, Groß Schmölen, Klein Schmölen, Verklas, Vielank, Wendisch Wehningen mit Bdoda, Sandwerder und Elbfähre, Hohen Woos (Dorf und Ziegelei), Tews-Woos mit Woosmerhof, Woosmer (Dorf) mit Windmühle und Schlonsberge und die Festung Dömitz.[3]

DDR

In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. Dömitz kam zum Kreis Ludwigslust und es entstand so das Kreisgericht Ludwigslust, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Dömitz war kein Gerichtsstandort mehr. Nach der Wende wurden die Kreisgerichte durch das Gerichtsstrukturgesetz wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte gebildet. In Dömitz entstand jedoch kein Amtsgericht.[4]

Gerichtsgebäude

Das Amtsgerichtsgebäude (Wallstraße 17) wurde nach der Wende unter Denkmalschutz gestellt. Aufgrund der schlechten Bausubstanz wurde der Denkmalschutz aufgehoben und das Gebäude im August 2014 abgerissen.

Siehe auch

Commons: Amtsgericht (Dömitz) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regierungeblatt für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin 1879 Nr. 20, S. 155 ff., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 463 online
  3. Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 294–295, Digitalisat
  4. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).

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