Amtsgericht Bartenstein

Das Amtsgericht Bartenstein war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Bartenstein, Ostpreußen.

Gerichtsgebäude

Geschichte

Das königlich preußische Landgericht Allenstein wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 17 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Bartenstein im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Bartenstein.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Friedland ohne die Teile, die den Amtsgerichten Domnau, Friedland und Schippenbeil zugeordnet waren sowie die Amtsbezirke Albrechtsdorf, Beisleiden, Borken, Reddenau und Tolks aus dem Kreis Preußisch Eylau.[1]

Am Gericht bestanden 1888 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Bartenstein. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Bartoszycach (1950–1975: Sąd Powiatowy w Bartoszycach).

Gerichtsgebäude

Das Gericht hat seinen Sitz in der ul. Warszawska 7 in Bartenstein. Es wurde 1881 bis 1887 als Gerichtsgebäude mit Gefängnis erbaut und steht unter Denkmalschutz.[3] Der damalige Straßenname war Heilsberger Straße. Benachbart war das Landgericht untergebracht. Auch Kanzleien von Rechtsanwälten hatten ihren Sitz in der Straße.[4]

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 396, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 online
  3. Eintrag 201 in der Denkmalliste der Stadt Bartoszyce (pol), Online
  4. Unser Bartenstein, 1.2019, S. 16, Digitalisat

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