Amtsgericht Ahrensburg

Das Amtsgericht Ahrensburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Ahrensburg. Es ist eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Lübeck und eines von 22 Amtsgerichten in Schleswig-Holstein.

Gebäude des Amtsgerichts Ahrensburg

Gerichtssitz und -bezirk

Gerichtsbezirke der dem LG Lübeck nachgeordneten Amtsgerichte
  • AG Oldenburg in Holstein
  • AG Eutin
  • AG Lübeck
  • AG Ahrensburg
  • AG Ratzeburg
  • AG Reinbek
  • AG Schwarzenbek
  • Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Ahrensburg.[1]

    Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]

    Das zuständige Mahngericht ist das Amtsgericht Schleswig.[3]

    Gerichtsgebäude

    Das Gericht ist untergebracht unter der Anschrift Königstraße 11, 22926 Ahrensburg. Im Jahre 1867 als „königlich preußisches Amtsgericht“ errichtet, befand sich das Gericht zunächst in der Straße Am Weinberg. Der Gerichtsbau in der Königstraße wurde im Jahr 1905 eingeweiht. Aufgrund einer Brandstiftung im Jahr 1980 musste dieser abgerissen werden. Das derzeitige Gerichtsgebäude wurde dort von 1983 bis 1985 erbaut.[4]

    Übergeordnete Gerichte

    Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht Lübeck.[5] Im weiteren Instanzenzug sind das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet.

    Siehe auch

    Commons: Amtsgericht Ahrensburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. § 2 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
    2. IV. Nr. 1 der Anlage 1 zu § 30 Abs. 1 LJG.
    3. Zentrales Mahngericht (Memento des Originals vom 20. Mai 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schleswig-holstein.de auf schleswig-holstein.de
    4. Historie. Landesportal Schleswig-Holstein, abgerufen am 23. September 2022.
    5. § 31 Abs. 2, S. 2 Nr. 4 lit. a LJG.

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