Amt Leutenberg

Das Amt Leutenberg war ein Gerichts- und Verwaltungsbezirk in der Schwarzburg-Rudolstädter Oberherrschaft mit Sitz in Leutenberg.

Geschichte

Das Amt Leutenberg wurde 1208 von den Schwarzburger Grafen aus dem Reichsgut als Reichslehen erworben. 1274 gehörte es zu Schwarzburg-Schwarzburg, 1361 zu Schwarzburg-Leutenberg, 1564 zu Schwarzburg-Blankenburg und seit 1574 zu Schwarzburg-Rudolstadt.

Umfang

Das Amt Leutenberg umfasste die Orte:

Aufgaben

Das Amt Leutenberg war zunächst Gericht erster Instanz und gleichzeitig untere Verwaltungsbehörde. Eine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war nicht gegeben.

Die Märzrevolution führte auch in Schwarzburg-Rudolstadt zur Forderung nach Abschaffung der Patrimonialgerichte und zur Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung.

Am 1. Juli 1850 traten die Organisationsgesetze in Kraft, die das Gerichtswesen grundsätzlich änderte. Rechtsgrundlage war das Gesetz wegen künftiger Einrichtung der Rechtspflege vom 1. Mai 1850 und das Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte und über den Instanzenzug in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.[1] Damit waren die Patrimonialgerichte abgeschafft und Verwaltung und Rechtsprechung getrennt worden.

Das Amt Leutenberg war nun ein reines Justizamt, also Gericht erster Instanz mit einem Justizamtmann als Einzelrichter. Darüber stand das Kreisgericht Rudolstadt. Die Verwaltungsaufgaben waren an das neu geschaffene Landratsamt Rudolstadt übergegangen.

In der Reaktionsära wurde die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung aus Kostengründen wieder in Frage gestellt. Die Verordnung über die Organisation der unteren Landesverwaltungsbehörden vom 1. Mai 1858[2] hob die Landratsämter auf und überwies den Justizämtern die Verwaltungsaufgaben. Auf Wunsch des Landtags wurden mit Gesetz vom 7. Februar 1868 die Landratsämter wieder hergestellt und die Gerichte wieder von den Verwaltungsaufgaben befreit.[3]

Im Rahmen der Einführung der Reichsjustizgesetze wurde das Amt Leutenberg in das Amtsgericht Leutenberg umgewandelt.

Patrimonialgerichte

Im Amt Leutenberg bestanden eine Anzahl an Patrimonialgerichten. Für diese Orte und Gebiete war nicht das Amt, sondern das jeweilige Patrimonialgericht Eingangsgericht.

Gericht Sitz Art Gerichtsherr / Anmerkungen
Patrimonialgericht BreternitzBreternitzOber- und Niedergerichtzu Fischersdorf
Patrimonialgericht BurglemnitzBurglemnitzOber- und Niedergerichtvon Holleben
Patrimonialgericht DöhlenDöhlenErbgerichtZu Lassen
Patrimonialgericht EichichtEichichtOber- und Niedergerichtseit 1434 Beulwitz
Patrimonialgericht FischersdorfFischersdorfOber- und Niedergericht1652 von Dobeneck, 1766 Kretschmann, 1786 von Schauroth, 1788 Eberhardt
Patrimonialgericht IlmDorfilmOber- und Niedergericht16. Jahrhundert von Watzdorf, 1560 von Würtzburg, 17. Von Gräfendorf, Gräfin Aemilie Antonie von Schwarzburg-Rudolstadt, 1692 Amtsort
Patrimonialgericht KleingeschwendaKleingeschwendaErbgericht16. Jahrhundert von Würtzburg und von Watzdorf, 1610 Amtsort
Patrimonialgericht KnobelsdorfKnobelsdorfOber- und Niedergerichtzu Eiba, seit etwa 1830 vom Amt Schwarzburg
Patrimonialgericht LöhmaLöhmaab 1434 von Beulwitz
Patrimonialgericht LaasenLaasenErbgerichtvon Schönfeld, 1747 Amtsort
Patrimonialgericht MunschwitzMunschwitzOber- und Niedergerichtzu Löhma
Patrimonialgericht ReschwitzReschwitzOber- und Niedergericht16. Jahrhundert von Beulwitz, von Lengefeld, von Würtzburg, 1664 von Lengefeld, 1755–1850 von Schönfeld
Patrimonialgericht SchweinbachSchweinbachErbgericht17. Jahrhundert bis 1790 von Breithaupt, 1790 von Avemann, 1817 Amtsdorf
Patrimonialgericht St. JakobSt. JakobOber- und Niedergericht1509 von Beulwitz, seitdem zu Löhma
Patrimonialgericht WeitisbergaWeitisbergaOber- und NiedergerichtDer Ort war zweiherrlich. In der Schwarzburg-Rudolstädter Hälfte lag die Gerichtsbarkeit im 17. Jahrhundert bei von Watzdorf und von Günderode, 1698 von Ilten und 1739 bis 1850 von Hirschfeld. In der Hälfte von Reuß-Gera war dies 1647 Reuß-Saalburg, 1666 Reuß-Lobenstein, 1678 Reuß-Ebersdorf und 1848 Reuß jüngere Linie

Die Stadt Leutenberg verfügte über eigene Niedergerichtsbarkeit.

Literatur

  • Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt. G. Fischer, Jena/Stuttgart 1994, ISBN 3-334-60503-5, S. 138–139

Einzelnachweise

  1. GS Schwarzburg-Rudolstadt 1850, S. 423
  2. GS Schwarzburg-Rudolstadt 1858, S. 117–118
  3. GS Schwarzburg-Rudolstadt 1868, S. 130–106
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