Altneubau

Als Altneubauten bezeichnet man zwischen 1950 und etwa 1965 neuerrichtete viergeschossige Wohnhäuser in vielen Städten der DDR. Sie waren die ersten Objekte des staatlichen Wohnungsbaus in der DDR und wurden noch in der Stein-auf-Stein-Bauweise oder großformatigen Blöcken (beispielsweise Q3A-Bauweise) und nicht aus industriell gefertigten Fertigteilen errichtet. Äußeres Unterscheidungsmerkmal zu Plattenbauten, die erst später entstanden, ist die niedrigere Geschosshöhe von vier Etagen (Plattenbauweise: meist fünf, seltener sechs) sowie das Spitzdach[1][2] (Plattenbau: Flachdach). Jedoch wurden Altneubauten bereits als Wohnblocks mit mehreren Aufgängen (ähnlich wie später die Plattenbauten) errichtet.

Altneubauten am Stollen in Ilmenau

Der Begriff dient zur Unterscheidung von Altbauten (vor 1949 errichtet) und Neubauten (in der DDR Wohnblocks in Plattenbauweise nach 1965). Teilweise wurden die Altneubau-Siedlungen auch durch Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften errichtet.

Bis zum Anlauf des Wohnungsbauprogramms um 1970 galten diese Wohnungen als Neubauwohnungen. Mit Altneubau bezeichnete man die Wohnhäuser aus Weimarer und NS-Zeit (z. B. Rundling in Leipzig).

Literatur

  • Marc Peschke: Baustile Deutschland. Gräfe und Unzer Verlag, München 2002, ISBN 3-7742-0784-4, (Merian Kompass).
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Einzelbelege

  1. Willibald Mannes, Franz-Josef Lips-Ambs: Dachkonstruktionen in Holz, Deutsche Verlags-Anstalt 1981, ISBN 3-421-02572-X
  2. Rüdiger Wormuth, Klaus-Jürgen Schneider: Baulexikon, Verlag Bauwerk, 2. erweiterte Auflage 2007, ISBN 978-3-446-40472-4
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