Alternativverbot

Das Alternativverbot ist ein Begriff aus der Schwingungsspektroskopie. Es besagt, dass eine Normalschwingung eines Moleküls mit Inversionszentrum entweder nur Infrarot-aktiv oder nur Raman-aktiv ist.

Bei einer zum Inversionszentrum symmetrischen Schwingung ist die Schwingung im IR-Spektrum verboten (d. h., sie wird nicht beobachtet), bei einer anti-symmetrischen ist die Schwingung im Raman-Spektrum verboten. Das folgt daraus, dass sich bei einer IR-aktiven Schwingung das Dipolmoment des Moleküls ändern muss, was es bei einer inversions-symmetrischen Schwingung nicht tut. Damit eine Schwingung Raman-aktiv ist, muss sich dagegen die Polarisierbarkeit der detektierten Spezies ändern. In der Charaktertafel des Moleküls zeigt sich eine symmetrische Schwingung als „+1“ und eine unsymmetrische als „–1“.

Veranschaulichen kann man sich das beim Molekül , bei dem asymmetrische Streckschwingung und Biegeschwingung nur IR-aktiv sind, während die symmetrische Streckschwingung nur Raman-aktiv ist.

Siehe auch

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