Alfons Klein (Verwaltungsbeamter)
Alfons Klein (* 8. Juni 1909 in Frickhofen; † 14. März 1946 in Bruchsal) war ein Beamter, der an der Aktion T4 sowie der darauf folgenden dezentralen Euthanasie in der Tötungsanstalt Hadamar beteiligt war.
Klein war gelernter Molkereigehilfe. Zum 1. Oktober 1930 trat er der NSDAP (Mitgliedsnummer 318.283)[1] und im selben Jahr der SA bei. 1934 war er in der Verwaltung der Landesheilanstalt Hadamar beschäftigt. In der zweiten Phase der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus stieg Klein 1942 zum Verwaltungsleiter der Anstalt auf und war damit Hauptorganisator der Morde, die durch Verhungern, Tabletten oder Spritzen erfolgten.
Nach seiner Verhaftung wurde ihm vor dem amerikanischen Militärtribunal in Wiesbaden der Prozess gemacht. Angeklagt wurde er wegen der Ermordung von polnischen und sowjetischen Zwangsarbeitern.[2] Am 15. Oktober 1945 wurde Klein zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 14. März 1946 in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal vollstreckt.[3]
Alliierte Militärgerichte verfolgten ausschließlich Taten, die an ihren eigenen Bürgern und denen ihrer verbündeten Staaten begangen worden waren.
Einzelnachweise
- Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/20571038
- Ernst Klee: ‚Euthanasie‘ im Dritten Reich, vollst. überarb, Neuausgabe Frankfurt/M. 2010, ISBN 978-3-596-18674-7, S. 568.
- Gedenkstätte-Hadamar (Memento des vom 11. Juli 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.