Aktionärsvereinigung
Eine Aktionärsvereinigung ist ein Zusammenschluss von Aktionären. Durch diesen Zusammenschluss sollen gemeinsame Interessen der Aktionäre besser durchgesetzt werden. Zu Hauptversammlungen können Aktionärsvereinigungen Aufrufe veröffentlichen, Anträge und Fragen stellen sowie die ihnen übertragenen Stimmrechte ihrer Mitglieder wahrnehmen. Aktionärsvereinigungen sind z. B. für Kleinaktionäre hilfreich und für solche Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können.[1]
Die meisten Aktionärsvereinigungen beschränken ihre Tätigkeit auf Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, und richten sich an private Anleger, sind aber grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Branche spezialisiert. Die traditionellen Aktionärsvereinigungen verfügen über jahrzehntelange Erfahrung,[2] haben meist mehrere Juristen im Team und bieten umfassende Beratung. Einige Aktionärsvereinigungen führen auch Musterprozesse im Auftrage ihrer Mitglieder, wenn es etwa um Schadensersatz- oder Haftungsansprüche geht.[3]
In Deutschland waren die Aussichten des einzelnen Aktionärs, gegen den Vorstand oder Aufsichtsrat seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, aufgrund der bisherigen Rechtslage nach dem Aktiengesetz im Gegensatz zu den USA relativ gering.[4]
Seit dem Jahre 2005 bietet das deutsche Aktienrecht mit § 127a AktG eine Möglichkeit, die Interessen der Aktionäre über das Aktionärsforum im Internet zu bündeln. Daran können sich sowohl einzelne Aktionäre als auch Aktionärsvereinigungen beteiligen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Siegfried G. Häberle: Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre. 2014, De Gruyter, ISBN 9783486843682, S. 33
- Schutzgemeinschaften und Aktionärsvereinigungen - ist auch etwas für Kleinanleger? In: diekleinanleger.com. 26. Oktober 2017, abgerufen am 20. November 2021.
- Stiftung Warentest: Anlegerschutz: Nicht wetterfest. In: test.de. 17. April 2001, abgerufen am 20. November 2021.
- Stellungnahme der DSW (Memento vom 18. August 2011 im Internet Archive)