4-Dimethylaminophenol
4-Dimethylaminophenol (4-DMAP) ist ein Antidot (Gegengift) bei einer Vergiftung durch Cyanide, Blausäure, Nitrile und Schwefelwasserstoff.[3] Das Wirkungsprinzip beruht auf der Bildung von Methämoglobin zur Bindung freier Cyanid-Ionen. Als Nebenwirkung kann eine Hämolyse stattfinden.
Strukturformel | ||||||||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||||||||
Freiname | 4-Dimethylaminophenol | |||||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C8H11NO | |||||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||||||||
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Arzneistoffangaben | ||||||||||||||||||||||
ATC-Code |
V03AB27 | |||||||||||||||||||||
Wirkstoffklasse | ||||||||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||||||
Molare Masse | 137,18 g·mol−1 | |||||||||||||||||||||
Schmelzpunkt |
76–77 °C[1] | |||||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Die Verabreichung von 4-DMAP ist nur ein Schritt, um einer Vergiftung durch Cyanid-Ionen entgegenzuwirken. Die Gabe von Natriumthiosulfat oder Hydroxycobalamin ist unumgänglich.
Die Gabe von 4-DMAP ist aufgrund der Wirkweise bei Rauchgasintoxikation kontraindiziert, da immer eine Mischintoxikation mit Kohlenmonoxid vermutet werden muss.[4]
4-DMAP war von 2014 bis 2017 auf dem deutschen Markt wegen einer Produktionsumstellung nicht mehr lieferbar. Es musste daher auf Alternativprodukte zurückgegriffen werden.[5]
Überdosierung
Als Antidot bei einer Überdosierung von 4-DMAP (Dimethylaminophenol) kann Methylenblau verabreicht werden.
Verwechslungsgefahr
Aufgrund identischer Kurzbezeichnungen (4-DMAP) kann es unter Umständen zur Verwechslung mit 4-(Dimethylamino)pyridin kommen, welches jedoch kein Gegengift bei Blausäurevergiftungen ist.
Einzelnachweise
- E. Bamberger, P. Leyden: Weitere Beiträge zur Kenntniss des Dimethylanilinoxyds. In: Chem. Ber. 34, 1901, S. 12–26, doi:10.1002/cber.19010340106.
- harmonisierte Einstufung vor. Wiedergegeben ist eine von einer Selbsteinstufung durch Inverkehrbringer abgeleitete Kennzeichnung von 4-(dimethylamino)phenol im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 16. Januar 2020. Für diesen Stoff liegt noch keine
- Eintrag zu 4-DMAP. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 14. November 2017.
- T. Zilker u. a.: Rauchgasinhalations-Intoxikation. In: Der Notarzt. 26, 2010, S. 95–102.
- Kurzinformation zum 6. Jour Fixe zum Thema "Liefer- und Versorgungsengpässe" vom 22. März 2018, zuletzt abgerufen 24. März 2022