339. Infanterie-Division (Wehrmacht)

Die 339. Infanterie-Division (339. ID) war ein militärischer Großverband der Wehrmacht.

339. Infanterie-Division


Truppenkennzeichen
Aktiv 15. Dezember 1940 bis November 1943
Staat Deutsches Reich NS Deutsches Reich
Streitkräfte Wehrmacht
Teilstreitkraft Heer
Typ Infanterie-Division
Gliederung Siehe Gliederung
Aufstellungsraum Thüringen
Zweiter Weltkrieg Schlacht von Rschew
Kommandeure
Liste der Kommandeure

Geschichte

Aufstellung

Die 339. ID wurde im Dezember 1940 als bodenständige Infanterie-Division der 14. Aufstellungswelle im Wehrkreis IX in Thüringen aufgestellt.

Verlegung nach Polen

Im Mai 1941 wurde sie an die Demarkationslinie an der Grenze zur Sowjetunion verlegt.

Unternehmen Barbarossa

Während des Unternehmens Barbarossa war die 339. ID im August 1941 im rückwärtigen Gebiet der Heeresgruppe Mitte bei Witebsk und Bobruisk in Weißrussland aktiv.

Rschew 1942

Im Januar 1942 kämpfte das IR 693 in der Schlacht von Rschew, der Rest der Division von Januar 1942 bis Januar 1943 mit der 2. Panzerarmee bei Brjansk.

Offensive 1942

Für die deutsche Sommeroffensive 1942 wurde sie dem XXXXVII. Armeekorps (mot.) der 2. Panzerarmee unterstellt.[1]

Auflösung

Nach schweren Verlusten wurde am 2. November 1943 bei der 4. Panzerarmee eine Umgliederung durchgeführt, bei der die Reste der 339. ID zusammen mit den Resten anderer Divisionen zur Korps-Abteilung „C“ umgegliedert wurde. In diese wurde die Divisionsgruppe 339 eingegliedert.

Kriegsverbrechen

Erschießung von jüdischen Zivilisten bei Krutscha

Im Herbst 1941 hatte die 339. ID unter dem Oberbefehl von General Max von Schenckendorff[2] im rückwärtigen Gebiet der Heeresgruppe Mitte den Auftrag, Partisanen zu bekämpfen. Im Oktober 1941 wurden jüdische Zivilisten auf Befehl des Bataillonskommandeurs Major Alfred Commichau von Soldaten des Infanterie-Regimentes 691 bei Krutscha in der Nähe von Smolensk erschossen. Drei Täter, unter anderem der Kompaniechef Friedrich Nöll und Hauptfeldwebel Emil Zimber wurden nach dem Krieg am 8. April 1954 vom Landgericht Darmstadt wegen Totschlag verurteilt.[3] Bei der neuen Verhandlung im März 1956 fand das Gericht einige mildernde Umstände für die zwei Angeklagten. Man könne nicht wissen, ob und wie vielen der Juden in Krucha vielleicht die Flucht gelungen sei, und man mit Sicherheit nur von 15 Getöteten ausgehen könne. Unter diesen Toten seien aber keine Kinder gewesen, deshalb könne man auch nicht ausschließen, dass vielleicht überhaupt keine Kinder erschossen wurden. Deshalb wurden die Gefängnisstrafen reduziert – drei Jahre für Nöll, zwei Jahre für Zimber.

Personen

Divisionskommandeure der 339. ID:
DienstzeitDienstgradName
15. Dezember 1940 bis Januar 1942GeneralleutnantGeorg Hewelke
Januar bis 8. Dezember 1942GeneralleutnantKurt Pflugradt
8. Dezember 1942 bis 1. Oktober 1943GeneralmajorMartin Ronicke
1. Oktober 1943 bis unbekanntGeneralmajorWolfgang Lange

Gliederung

  • Infanterie-Regiment 691
  • Infanterie-Regiment 692
  • Infanterie-Regiment 693
  • Artillerie-Abteilung 339
  • Pionier-Bataillon 339
  • Feldersatz-Bataillon 339
  • Panzerjäger-Abteilung 339
  • Divisions-Bataillon 339
  • Nachrichten-Abteilung 339
  • Nachschubtruppen 339

Literatur

  • Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939–1945. Band 9: Die Landstreitkräfte 281–370. Biblio-Verlag, Bissendorf 1974, ISBN 3-7648-1250-8.
  • Werner Haupt: Die deutschen Infanterie-Divisionen. Ed. Dörfler im Nebel-Verlag, Eggolsheim 2005, ISBN 3-89555-274-7.
  • C.F. Rüter, D.W. de Mildt: Justiz und NS-Verbrechen (Nazi crimes on trial), Bd. 44, De Gruyter Saur Verlag 2010, ISBN 978-3-598-24603-6.
  • LG Darmstadt, 8. April 1954. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. XII, bearbeitet von Adelheid L Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs und C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1974, Nr. 398, S. 369–385

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. http://weltkrieg2.de/Geschichte/Kriegsgliederungen/Wehrmacht/Kriegsgliederung-24-Juni-1942.htm
  2. Befehlshaber des Rückwärtigen Heeresgebietes.
  3. LG Darmstadt, 10. März 1956. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. XIII, bearbeitet von Irene Sagel-Grande, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1975, Nr. 429, S. 615–644 Verfahrensgegenstand: Erschiessung der jüdischen Einwohner von Krutscha (bei Smolensk) auf Befehl des Bataillonskommandeurs (Memento vom 24. Januar 2017 im Internet Archive)
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