2. Brief des Paulus an die Thessalonicher

Verfasser

Der Brief gibt an, vom Apostel Paulus geschrieben worden zu sein. Zweifel an einer paulinischen Verfasserschaft wurden erstmals zu Beginn des 19. Jahrhunderts geäußert.[1] William Wrede versuchte als erster nachzuweisen, dass der 2. Thessalonicherbrief vom 1. Thessalonicherbrief literarisch abhängig ist und somit nicht von Paulus verfasst wurde.[2] Die Meinungen über die Verfasserschaft sind gegenwärtig geteilt; Werner Georg Kümmel etwa sah in den oft vorgebrachten Bedenken „keinen Anlaß zum Zweifel an der Echtheit“, und er hält als Ort und Zeit der Abfassung Korinth 50/51 für wahrscheinlich.[3] Bart D. Ehrman hingegen betrachtet den Brief als eine frühe Fälschung, um die eschatologischen Aussagen des 1. Thessalonicherbriefs zu korrigieren.[4]

Gliederung

  • 1,1–12 Briefanfang mit Präskript und Danksagung
  • 2,1–3,15 Briefcorpus
    • 2,1–12 Der „Mensch der Bosheit“
    • 2,13–3,5 Mahnung zum Festhalten der Lehre und Bitte um Fürbitte
    • 3,6–15 spezielle Mahnungen zum Thema „Müßiggang“
  • 3,16–18 Briefschluss

Inhalt

Der 2. Thessalonicherbrief orientiert sich in Form und Inhalt stark am 1. Thessalonicherbrief. Unterschiede betreffen v. a. die Danksagung, die um das Thema der Bedrängnis der Gemeinde und das vergeltende Gerichtshandeln Gottes erweitert wurde, sowie den Abschnitt 2,1–12. Dieser Teil weist erhebliche Differenzen zur sonst bekannten paulinischen Theologie auf. Neu ist die Gestalt eines endzeitlichen Widersachers, der von einer (nicht näher benannten) Macht zurückgehalten wird. Der Verfasser beschreibt im Stile apokalyptischer Schilderungen eine Art „endzeitlichen Fahrplan“, von dem er der Meinung ist, er lasse sich beobachten. Dennoch wird der Heilsplan Gottes nicht einfach als offenbar beschrieben, es gibt immer noch das „Geheimnis der Bosheit“ (2,7). Interessant und umstritten ist die Frage, wie der Verfasser des 2. Thess selbst sein Verhältnis zum 1. Thess sehen wollte (vgl. 2. Thess 2,2): Wollte er mit einer veränderten eschatologischen Vorstellung Fehlinterpretationen des 1. Thess „korrigieren“ oder diesen gar verdrängen mit dem Anspruch, der eigentliche „Thessalonicherbrief“ zu sein?[5]

Sonstiges

Aus dem 2. Thessalonicherbrief stammt das immer wieder auch von Politikern aufgegriffene geflügelte Wort: „Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen“ (2 Thess 3,10 ). Er ging unter anderem in die Verfassung der UdSSR ein.[6] Manchmal wird die Aussage unter Weglassung des „Wollens“ zitiert, also: „Wer nicht arbeitet ...“, was sich auf Arbeitsunfähige auswirken würde.

Siehe auch

Literatur

  • Franz Laub: 1. und 2. Thessalonicherbrief. 2. Auflage. Echter, Würzburg 1988, ISBN 3-429-00947-2 (Die Neue Echter Bibel. Kommentar zum Neuen Testament mit der Einheitsübersetzung. Band 13), S. 37–57.
  • Fritz W. Röcker: Belial und Katechon. Eine Untersuchung zu 2Thess 2,1–12 und 1Thess 4,13–5,11. (WUNT II/262) Mohr Siebeck, Tübingen 2009, ISBN 978-3-16-149923-4.
  • Peter Stuhlmacher: Biblische Theologie des Neuen Testaments, Bd. 2: Von der Paulusschule bis zur Johannesoffenbarung. (Vandenhoeck & Ruprecht), Göttingen / LLC, Bristol, CT, USA ²2012, zu 2Thess S. 54–59.
  • Klaus-Michael Bull, Der 2. Thessalonicherbrief (2Thess) In: Michaela Bauks, Klaus Koenen, Stefan Alkier (Hrsg.): Das wissenschaftliche Bibellexikon im Internet (WiBiLex), Stuttgart 2006 ff.
  • Gerd Lüdemann, Die gröbste Fälschung des Neuen Testaments: Der zweite Thessalonicherbrief

Anmerkungen

  1. F. C. Baur u. a.
  2. William Wrede: Die Echtheit des zweiten Thessalonicherbriefs untersucht von D. W. Wrede, Leipzig 1903.
  3. Kümmel: Einleitung in das Neue Testament. Heidelberg 201980, S. 232. – Ähnlich Konstantinos Nikolakopoulos: Das Neue Testament in der Orthodoxen Kirche. Grundlegende Fragen einer Einführung in das Neue Testament. Berlin 2014, 2. Auflage, S. 249: 51/52 n.Chr.
  4. Bart D. Ehrman: Forgery and Counterforgery. The Use of Literary Deceit in Early Christian Polemics, New York 2013, S. 156ff.
  5. Andreas Lindemann
  6. „Die Arbeit ist in der UdSSR Pflicht und Ehrensache jedes arbeitsfähigen Staatsbürgers nach dem Grundsatz: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.“, Art. 12 der Verfassung der UdSSR vom 5. Dezember 1936. Englischer Text (Memento vom 21. Juni 2013 im Internet Archive)
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