Überleitstelle

Eine Überleitstelle (Abkürzung Üst) ist eine Betriebsstelle mit Weichen auf der zweigleisigen freien Strecke einer Eisenbahn, wo Züge vom einen auf das andere Streckengleis geleitet werden können. Sie ist zugleich eine Blockstelle. Überleitstellen erleichtern den Betrieb bei Störungen, Verspätungen oder Sperrungen eines der Streckengleise.

Überleitstelle Richthof zwischen den Bahnhöfen Kirchheim und Langenschwarz auf der Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg

Eine Überleitstelle kann auch den Übergang zwischen ein- und zweigleisigen Strecken darstellen, aber meistens ist ein Bahnhof der Übergangspunkt.

Der Begriff Überleitstelle wird in Deutschland und Österreich, in der deutschsprachigen Schweiz aber der Begriff Spurwechsel verwendet.

Definition in Deutschland

Aus der in Deutschland gültigen Definition, gemäß der eine Eisenbahnstrecke ausschließlich eingleisig oder zweigleisig sein kann, ergibt sich, dass Züge an einer Überleitstelle von einem Gleis eines ein- oder zweigleisigen Streckenabschnitts auf ein anderes Gleis eines zweigleisigen Abschnitts derselben Strecke übergehen können. Je nach eingerichteter Sicherungstechnik kann dieses andere Gleis ausnahmsweise oder regelmäßig entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren werden. Heute erlauben zweigleisige Strecken zunehmend den flexiblen Wechsel der Fahrtrichtung (Gleiswechselbetrieb).

Der betriebliche Begriff der Überleitstelle als einfache Form einer Abzweigstelle ist in Deutschland erst mit dem Bau der Schnellfahrstrecken entstanden. Es gab zwar bereits vorher Betriebsstellen, an denen Züge lediglich auf ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen konnten, doch waren sie in der Bezeichnung Abzweigstelle mit inbegriffen. Die Definition der Überleitstelle wurde 1991 in § 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) aufgenommen.[1] Auch weiterhin können Abzweigstellen und Bahnhöfe zum Übergang zwischen Streckengleisen verwendet werden.

Zum 1. Januar 2021 trat bei DB Netz eine Weisung in Kraft, wonach bei Aus- und Neubauprojekten eine umfassende Ausrüstung für den Gleiswechselbetrieb erforderlich ist. Unter anderem durch zusätzliche Überleitverbindungen soll damit die Betriebsführung bei Störungen oder Verspätungen erleichtert und das Personal entlastet werden.[2]

Definition in der Schweiz

In der Schweiz ist dieser Ausdruck nicht gebräuchlich. Hier wird in den Fahrdienstvorschriften der Ausdruck Spurwechselstelle (französisch poste à diagonales d’échange, italienisch posto di cambio di binario) verwendet. Vereinfachend und im mündlichen Sprachgebrauch ist meist von Spurwechsel (französisch diagonale d’échange, italienisch cambio di binario) die Rede.[3]

Aufbau

Eine Überleitstelle benötigt mindestens eine Weiche. Bei zweigleisigen Strecken sind einfache oder doppelte Gleiswechsel verbreitet, wobei jeder Gleiswechsel aus zwei Weichen und einem Zwischenstück besteht.

Doppelte Überleitstellen

Beispiel für eine Überleitstelle mit vier Weichen und vier Blocksignalen an einer zweigleisigen Strecke; die Anordnung der beiden Gleiswechsel ergibt ein Weichentrapez

Am üblichsten sind sogenannte Weichentrapeze, die mit vier Weichen und den eingeschlossenen Gleisen der Strecke die Form eines Trapezes ergeben. Sehr oft – aber nicht zwingend – werden die Weichen und Blocksignale einer Überleitstelle von einem Zentralstellwerk ferngestellt oder ferngesteuert.

Gekreuzte Überleitstellen

Statt in Form eines Weichentrapezes können Überleitstellen als Weichenkreuz (gekreuzte Überleitstelle, gekreuzte Weichenverbindung) gebaut werden.[4][5] Betriebsmäßig ergeben sich die gleichen Möglichkeiten zum Gleiswechsel.

Wegen der erforderlichen langen Schwellen, der nahe beieinanderliegenden Herzstücke, insbesondere bei nicht aufgeweitetem Gleisabstand, und der daraus resultierenden Sonderbauteile sind Aufbau und Unterhaltung aufwändiger. Derartige Gleiskonstruktionen mit innenliegender Steilkreuzung im abzweigenden Strang sind in der Regel nur mit 40 km/h befahrbar. Zudem stören die Fahrkantenunterbrechungen in der Kreuzung die Laufruhe und damit den Fahrkomfort. Daher werden sie nur dort eingebaut, wo aufgrund der Platzverhältnisse andere Lösungen nicht möglich sind, z. B. innerhalb von Bahnhöfen oder in U-Bahn-Netzen, beispielsweise zur Anbindung von Kehranlagen, aber sehr selten auf freier Strecke.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1991. BGBl. 1991 I S. 1098.
  2. Kehrtwende beim Gleiswechselbetrieb. In: Eisenbahn-Kurier. Nr. 3, Februar 2021, ISSN 0170-5288, S. 9.
  3. Zum Beispiel R300.11 Ziffer 2.1.2
  4. Weichenkreuze, historische Website über die Badische Eisenbahn; abgerufen am 4. Oktober 2021.
  5. Die Metro : Unsere Schnellbahn für den Großraum Graz, Projektgesellschaft MUM 2030+, März 2021, S. 92.
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